GOÄNeuKompass
II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
- 1.
Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.
Standardisiertes palliativmedizinisches und/oder schmerzmedizinisches Basisassessment zur Einleitung, Koordination und Durchführung der Symptomkontrolle und -behandlung,
ggf. einschließlich - psychosozialer Stabilisierung - Einbeziehung der Angehörigen
Symptombezogenes Assessment bei palliativmedizinischen Patienten und/oder Schmerzmedizinpatienten (z.B. Edmonton Symptom-Skala, visuelle Analogskala)
Ärztliche Betreuung eines Patienten/einer Patientin im Rahmen einer außerklinischen assistierten und/oder kontrollierten apparativen Beatmung
Lokalanästhesie definierter Schmerzpunkte (z. B. Triggerpunkte nach Travell, Simons) zur Schmerzbehandlung
Anästhesie von einzelnen Nerven, z.B. Testausschaltung, unter Angabe der Lokalisation,
einschließlich Überprüfung der Effektivität einer diagnostischen Blockade in Bezug auf Motorik, Sensibilität, Vegetativum und Algesimetrie
Analgesie eines Hirnnervens an der Schädelbasis, z.B. an seiner Austrittsstelle an der Schädelbasis (N. mandibularis am Foramen ovale, N. maxillaris am Foramen rotundum) oder Analgesie eines Hirnnervenganglions an der Schädelbasis (Ganglion pterygopalatinum, Ganglion Gasseri),
ggf. einschließlich Röntgenkontrolle
Ganglionäre lokale Opioidanalgesie (GLOA),
ggf. einschließlich - vorheriger Lokalanästhesie im Rachenraum - Legen peripher venöser Zugänge
Sympathikusblockade des zervikalen Grenzstrangs oder des Ganglion stellatum mittels Anästhetika und/oder Analgetika,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge
Sympathikusblockade des thorakalen Grenzstranges oder des Plexus coeliacus mittels Anästhetika und/oder Alkohol,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge
Sympathikusblockade des lumbalen Grenzstrangs mittels Anästhetika und/oder Alkohol,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge
Radiofrequenz-Thermoläsion des thorakalen oder lumbalen Grenzstranges, des Plexus coeliacus oder des Plexus hypogastricus,
ggf. einschließlich Legen peripher venöser Zugänge
Analgesie eines Spinalnerven/-wurzel und ggf. der Rami communicantes, dorsales und meningei, auch periradikuläre Therapie mittels Anästhetika und/oder Analgetika,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie
Blockade der Intercostalnerven, auch mehrere Segmente,
je Sitzung
Periduralanästhesie, Kaudalanästhesie oder Sakralanästhesie
Injektion und/oder Infiltration von bis zu zwei Facettengelenken, alle Zugänge,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, auch bei ausschließlicher Anwendung eines Lokalanästhetikums
Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS),
einschließlich Aufsuchen der geeigneten Schmerzpunkte und Einweisung des Patienten, je Sitzung, Dauer mindestens 15 Minuten
Erstprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder zur Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse,
einschließlich Einweisung des Patienten
Wiederauffüllen einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse,
einschließlich Überwachung der Vitalfunktionen, ggf. einschließlich Lagekontrolle des Katheters, Kontrolle der Funktionstüchtigkeit und Korrektur des Katheters
Funktionsanalyse und Neu- bzw. Umprogrammierung eines zur Langzeitanalgesie angelegten plexusnahen, peridural oder spinal implantierten Neurostimulators
Verlaufskontrolle bei einer liegenden implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse
Wirbelsäulenkathetertechnik (z.B. Racz-Katheter, Pasha-Katheter, Neuroplastie, epidurale Neurolyse, Neuroplastik),
ggf. einschließlich - Anlage des Katheters (auch über unterschiedliche Zugangshöhen) - Bildwandler einschließlich Kontrastmittelgabe - Gabe von Medikamenten (auch mehrere Injektionssequenzen in den liegenden Katheter) - Neurolyse - Epidurographie - Bandscheibenshrinking - Stimulation und Verödung von schmerzweiterleitenden Nerven (Nervenmodulation)
Anbringen eines kutanen Capsaicin-Pflasters,
einschließlich - neurologischer Diagnostik und Testung zur korrekten Indikationsstellung - Vorbereitung der Haut - Aufkleben des Capsaicin-Pflasters in vorbereiteter Größe - Überwachung während der Wirkung (bis 60 Minuten) - Entfernung des Pflasters und Reinigung der Haut entsprechend der Vorgabe mit Reinigungsgel - Nachuntersuchung zur Beurteilung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 33,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 33,00 EUR bis zu 63,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 63,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1814 für die Injektion und/oder Infiltration eines weiteren oder weiterer Facettengelenke, alle Zugänge,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, auch bei ausschließlicher Anwendung eines Lokalanästhetikums
