GOÄNeuKompass
1804
24,66 €Anästhesie von einzelnen Nerven, z.B. Testausschaltung, unter Angabe der Lokalisation,
einschließlich Überprüfung der Effektivität einer diagnostischen Blockade in Bezug auf Motorik, Sensibilität, Vegetativum und Algesimetrie
Die Leistung nach Nummer 1804 ist unabhängig von der Anzahl der betroffenen Nerven und der Anzahl behandelter Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1804 ist neben der Leistung nach 728, 729, 1738, 1739 oder 1803 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
- 1.
Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.
Lokalanästhesie definierter Schmerzpunkte (z. B. Triggerpunkte nach Travell, Simons) zur Schmerzbehandlung
25,62 €Nächste ZifferAnalgesie eines Hirnnervens an der Schädelbasis, z.B. an seiner Austrittsstelle an der Schädelbasis (N. mandibularis am Foramen ovale, N. maxillaris am Foramen rotundum) oder Analgesie eines Hirnnervenganglions an der Schädelbasis (Ganglion pterygopalatinum, Ganglion Gasseri),
ggf. einschließlich Röntgenkontrolle
32,62 €