GOÄNeuKompass
Ziffer
1825
Zuschlag21,40 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1814 für die Injektion und/oder Infiltration eines weiteren oder weiterer Facettengelenke, alle Zugänge,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, auch bei ausschließlicher Anwendung eines Lokalanästhetikums
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 1825 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
- 1.
Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.
