GOÄNeuKompass

Abschnitt

B. Grundleistungen, Allgemeinmedizin

Allgemeine Bestimmungen

B. Grundleistungen, Allgemeinmedizin

  1. 1.

    Die Leistungen nach Nummer 1 oder 4 und/oder 14 bis 18 können an demselben Kalendertag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Art der Erkrankung geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten und nicht während der Erbringung anderer Leistungen. Eine Erbringung von Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs- und/oder Betreuungsleistungen vor oder im Anschluss an eine andere Leistung ist berechnungsfähig.

  3. 3.

    Untersuchungsleistungen sind nicht neben Leistungen berechnungsfähig, die diese als Teilleistungen enthalten.

  4. 4.

    Mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag können nur berechnet werden, wenn sie durch die Art der Erkrankung geboten waren. Bei der Berechnung von mehr als zwei Visiten an demselben Kalendertag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der Rechnung anzugeben. Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach Nummer 1, 2 oder 3, 14 bis 18 und/oder 20 und 21 nicht berechnungsfähig.

  5. 5.

    Besuchsgebühren nach Nummer 203 und/oder 205 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.

  6. 6.

    Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.

I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen

1
14,11 €

Persönliche Beratung durch den Arzt,

Dauer unter 10 Minuten

Ausschlüsse:2, 104
Zuschläge:3
2
21,21 €

Persönliche Beratung durch den Arzt,

je vollendete 10 Minuten

Ausschlüsse:1, 104
Zuschläge:3
3Zuschlag
80,21 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1 oder 2 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten

4
14,01 €

Beratung durch den Arzt mittels Telefon oder E-Mail (SMS und Chat ausgeschlossen),

Dauer bis zu 10 Minuten

Ausschlüsse:5, 104
5
19,26 €

Beratung durch den Arzt mittels Telefon,

Dauer mehr als 10 Minuten

Ausschlüsse:4
6
43,41 €

Ärztliche Beratung des Patienten zur Interpretation von selbstgenerierten Vitalparametern und/oder medizinischen Daten aus elektronischen Anwendungen (z.B. Gesundheits-Apps) und/oder Geräten,

ggf. einschließlich Beratung zur Validität der Vitalparameter und/oder medizinischen Daten

7
6,90 €

Reisemedizinische Beratung durch den Arzt,

einschließlich Impfgespräch, ggf. einschließlich Dokumentation, Dauer unter 10 Minuten

Ausschlüsse:104
8
21,69 €

Reisemedizinische Beratung durch den Arzt,

einschließlich Impfgespräch, ggf. einschließlich Dokumentation, je vollendete 10 Minuten

9
128,12 €

Erhebung einer ausführlichen Erstanamnese,

Dauer 60 Minuten

Ausschlüsse:119
Zuschläge:10
10Zuschlag
57,02 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9 für eine längere Erstanamnese,

je vollendete 30 Minuten

11
73,89 €

Erhebung einer ausführlichen Folgeanamnese,

Dauer mindestens 30 Minuten

Ausschlüsse:119
12
30,88 €

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken oder einen zu Beratenden und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en), im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken oder einer Beratung zur Prävention

Ausschlüsse:4347
13
3,34 €

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen, auch mittels Telefon, Videotelefonie oder E-Mail (SMS und Chat ausgeschlossen), durch qualifiziertes Praxispersonal und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes,

ggf. einschließlich elektronischer Übersendung in die ePA nach Einwilligung des Patienten

14
14,36 €

Symptombezogene klinische Erstuntersuchung

Ausschlüsse:15
15
12,08 €

Symptombezogene klinische Folgeuntersuchung

Ausschlüsse:14
16
18,53 €

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus,

bei den Augen einschließlich: - beidseitige Inspektion des äußeren Auges, beidseitige Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte sowie des Augenhintergrunds; im HNO-Bereich einschließlich: - Inspektion der Nase, des Naseninnern, des Rachens, beider Ohren, beider äußerer Gehörgange und beider Trommelfelle, ggf. einschließlich Spiegelung des Kehlkopfs; beim stomatognathen System einschließlich: - Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie vollständiger Zahnstatus; bei den Nieren und ableitenden Harnwegen einschließlich: - Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des äußeren Genitals sowie bei Erwachsenen Digitaluntersuchung des Enddarms, bei Männern zusätzlich - Digitaluntersuchung der Prostata, Prüfung der Bruchpforten sowie Inspektion und Palpation der Hoden und Nebenhoden; bei dem Gefäßstatus einschließlich: - Palpation und ggf. einschließlich Auskultation der Arterien an beiden Handgelenken, Ellenbeugen, Achseln, Fußrücken, Sprunggelenken, Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals und Kopf, Inspektion und ggf. einschließlich Palpation der oberflächlichen Bein- und Halsvenen

17
25,44 €

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, die Mammae, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (ggf. einschließlich Nieren und ableitender Harnwege),

bei dem Hautorgan einschließlich: - Inspektion der gesamten Haut, der Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute, ggf. einschließlich Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glasspatel; bei den Stütz- und Bewegungsorganen einschließlich: - Inspektion, Palpation und orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und der Wirbelsäule, Prüfung der Reflexe; bei den Brustorganen einschließlich: - Auskultation von Herz und Lunge, Perkussion der Lunge, ggf. einschließlich Blutdruckmessung; bei den Mammae einschließlich: - Inspektion und Palpation inklusive der regionalen Lymphabflusswege; bei den Bauchorganen einschließlich: - Palpation, Perkussion und Auskultation der Bauchorgane, palpatorischer Prüfung der Bruchpforten und der Nierenlager; bei dem weiblichen Genitaltrakt einschließlich: - bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion des äußeren Genitals, der Vagina und der Portio uteri, ggf. einschließlich Digitaluntersuchung des Enddarms, ggf. einschließlich Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs

18
51,30 €

Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus,

einschließlich der Untersuchung - der Haut, der sichtbaren Schleimhäute - der Brust- und Bauchorgane - der Stütz- und Bewegungsorgane sowie - einer orientierenden neurologischen Untersuchung

19
14,61 €

Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata

20
41,15 €

Sichtung und Bewertung komplexer klinischer Vorbefunde sowie deren Einordnung in das Krankheitsbild in Abwesenheit des Patienten,

ggf. einschließlich - deren Einholung - der Befundung von mitgebrachten radiologischen bzw. nuklearmedizinischen Aufnahmen - der Ablage bzw. EDV-Speicherung der Befunde, Dauer mindestens 10 Minuten

21
42,48 €

Planung, Einleitung und Koordination flankierender diagnostischer und/oder therapeutischer und zusätzlicher sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines Patienten

Ausschlüsse:4345
22
32,43 €

Koordination und Zusammenarbeit mit Dritten, sofern die Leistung nicht mit Nummer 21 abgerechnet werden kann

23
14,23 €

Aufstellung eines Medikationsplans, einschließlich der Berücksichtigung der Medikamenteninteraktionen für Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen bzw. anwenden,

ggf. einschließlich elektronischer Übersendung in die ePA nach Einwilligung des Patienten

24
90,00 €

Hausärztliche Betreuung eines Patienten,

einschließlich - allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes, - Koordination pflegerischer, diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten und/oder nicht-ärztlichen Hilfen und/oder flankierenden Diensten, - Einleitung präventiver und/oder rehabilitativer Maßnahmen und Integration nicht-ärztlicher Hilfen und/oder flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen und - Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der Behandlungsdaten

Zuschläge:25
25Zuschlag
35,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 24 für die hausärztliche Betreuung eines Patienten mit mehr als einer chronischen Erkrankung bei besonderem Aufwand durch die Koordination des aufwendigen Therapieregimes, insbesondere bei bekanntem Risiko pharmakologischer Interaktionen

26
41,35 €

Beurteilung der Auswirkung der diagnostizierten Erkrankungen auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden und/oder lebensbedrohenden Erkrankung einschließlich Beurteilung der Interaktion der Medikamente (und ggf. Anpassung der Verordnung) bei einem multimorbiden Patienten mit mindestens vier chronischen den Behandlungsaufwand erschwerenden Erkrankungen unter Polymedikation (mindestens fünf über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen verordnete Medikamente),

ggf. einschließlich Einbeziehung der Bezugsperson(en)

27
7,72 €

Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten,

Dauer unter 10 Minuten

28
25,14 €

Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten,

je vollendete 10 Minuten

29
22,00 €

Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit medizinischen Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext,

einschließlich Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten

30
5,00 €

Weitere Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit medizinischen Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext,

einschließlich Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten

31
18,00 €

Erstanlage einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) oder eines patientenindividuellen Notfalldatensatzes (NFD), nach Einwilligung des Patienten

32
4,00 €

Aktualisierung einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) oder eines patientenindividuellen Notfalldatensatzes (NFD), nach Einwilligung des Patienten

33
4,00 €

Erstanlage eines Datensatzes Persönliche Erklärungen (DPE),

ggf. einschließlich Angaben zu - Willenserklärungen zur Organ- und/oder Gewebespende und/oder - Patientenverfügung(en) und/oder - Vorsorgevollmacht(en)

34
2,00 €

Aktualisierung eines Datensatzes Persönliche Erklärungen (DPE),

ggf. einschließlich Angaben zu - Willenserklärungen zur Organ- und/oder Gewebespende und/oder - Patientenverfügung(en) und/oder - Vorsorgevollmacht(en)

35Zuschlag
10,00 €

Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese des Abschnitts B I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

36Zuschlag
20,00 €

Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese des Abschnitts B I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

37Zuschlag
30,00 €

Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese des Abschnitts B I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen

100
29,02 €

Strukturierte ambulante Schulung, auch Gerätegebrauchsschulung, eines Patienten und/oder einer Betreuungsperson,

Dauer mindestens 15 Minuten

101
47,11 €

Strukturierte, ambulante, zertifizierte, qualitätsgesicherte Schulung eines Patienten, nach einem von einem Arzt evaluierten Programm zur Diagnostik, Therapie und Alltagsbewältigung und/oder einer Betreuungsperson,

Dauer mindestens 30 Minuten

102
15,74 €

Strukturierte ambulante Schulung, auch Gerätegebrauchsschulung, durch ein Schulungsteam (Arzt und qualifizierte Mitarbeiter) in der Gruppe bis zu 10 Patienten und/oder Betreuungspersonen,

je Patient und/oder Betreuungsperson, Dauer mindestens 45 Minuten

103
39,36 €

Strukturierte ambulante, zertifizierte, qualitätsgesicherte Gruppenschulung nach einem evaluierten Programm durch ein Schulungsteam (Arzt und qualifizierte Mitarbeiter) in der Gruppe bis zu 10 Patienten,

je Patient, Dauer mindestens 90 Minuten

104
46,75 €

Eingehende humangenetische Beratung bei eindeutiger medizinischer Indikation,

je vollendete 20 Minuten

Ausschlüsse:1, 2, 4, 7
105
6,64 €

Anamnese und verbale Intervention im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung mit ätiologischen Erwägungen,

Dauer unter 10 Minuten

Zuschläge:107
106
21,63 €

Anamnese und verbale Intervention im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung mit ätiologischen Erwägungen,

je vollendete 10 Minuten

Zuschläge:107
107Zuschlag
31,02 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 105 oder 106 für die Behandlung einer akuten psychischen Dekompensation

108
53,56 €

Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft,

einschließlich Beratung über soziale Hilfen, ggf. einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch

109
64,95 €

Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins,

einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in den Mutterpass

110
44,42 €

Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf,

einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, ggf. auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken, ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in den Mutterpass

111
61,52 €

Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales und des Rektums,

einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung - Untersuchung auf Blut im Stuhl

Ausschlüsse:785, 4707, 11747, 11748
112
53,09 €

Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata und des äußeren Genitales,

einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Untersuchung auf Blut im Stuhl

113
94,53 €

Erwachsenen-Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nieren-, Stoffwechselerkrankungen sowie rheumatischen Erkrankungen,

einschließlich - Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus) - Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung

114
37,94 €

Untersuchung der Haut und der sichtbaren Schleimhäute zur Früherkennung von Krebserkrankungen,

einschließlich der Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung

115
96,90 €

Untersuchung nach §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Gesundheitliche Betreuung),

eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung, einschließlich - einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung - Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten - Beratung des Jugendlichen - schriftliche gutachtliche Äußerung - Mitteilung für die Personensorgeberechtigten - Bescheinigung für den Arbeitgeber

116
8,18 €

Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment zur quantitativen Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen,

unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und neuromuskulären Globaleindrucks, mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren (z.B. zur Feststellung und ggf. Beurteilung der Sturzgefahr oder zur Feststellung und ggf. Beurteilung von Hirnleistungsstörungen, z. B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS), Dauer unter 10 Minuten

117
25,02 €

Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment zur quantitativen Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen,

unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und neuromuskulären Globaleindrucks, mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren (z.B. zur Feststellung und ggf. Beurteilung der Sturzgefahr oder zur Feststellung und ggf. Beurteilung von Hirnleistungsstörungen, z.B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS), je vollendete 10 Minuten

118
34,20 €

Aufsuchen eines Patienten in häuslicher Umgebung durch qualifizierte Mitarbeiter ohne Anwesenheit des Arztes im Zuge der Befunderhebung und/oder Behandlung

(z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)

119
66,00 €

Homöopathische, anthroposophisch-medizinische, naturheilkundliche, traditionell-chinesische oder osteopathische Fallanalyse,

ggf. einschließlich Repertorisation, Dauer mindestens 30 Minuten

Ausschlüsse:9, 11
120
19,50 €

Erstellung einer komplexen Rezeptur gemäß chinesischer Medizin

121
15,50 €

Pulsdiagnostik und/oder Zungendiagnostik nach den Regeln der chinesischen Medizin

122Zuschlag
10,00 €

Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese des Abschnitts B II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 38,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

123Zuschlag
20,00 €

Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese des Abschnitts B II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 38,00 EUR bis zu 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

124Zuschlag
30,00 €

Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese des Abschnitts B II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

III. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz

200
14,00 €

Visite im Krankenhaus

Ausschlüsse:1134, 501, 502
201
9,00 €

Zweitvisite im Krankenhaus

Ausschlüsse:1134, 501, 502
202
45,00 €

Besuch eines Patienten in seiner häuslichen Umgebung

Zuschläge:204
203
18,41 €

Besuch eines weiteren Patienten in derselben Wohnung oder auf derselben Pflegestation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach Nummer 202

Zuschläge:204
204Zuschlag
73,65 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 202 oder 203 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten

205
25,00 €

Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung,

ggf. einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme, je vollendete 15 Minuten

Ausschlüsse:206, 207
206
25,00 €

Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich,

je vollendete 15 Minuten

Ausschlüsse:205
207
25,34 €

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

Ausschlüsse:208, 13513, 13382, 205
208
30,50 €

Vorstellung eines Patienten und/oder Beratung über einen Patienten in einer interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Konferenz, auch Videokonferenz, zur Diagnosefindung und/oder zur Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts,

einschließlich der Dokumentation des Ergebnisses in einem Behandlungsplan

Ausschlüsse:207, 4346
209
33,98 €

Ärztliche telekonsiliarische Befundbeurteilung im Rahmen bildgebender Verfahren (z.B. CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie) und/oder histologischer Befundungen (z. B. Schnittdiagnostik, Ausstrich) (Telekonsil)

210Zuschlag
10,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts B III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

211Zuschlag
20,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts B III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

212Zuschlag
30,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts B III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

IV. Berichte, Briefe

300
6,47 €

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis,

z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ggf. einschließlich elektronische Übersendung nach Einwilligung des Patienten

301
15,18 €

Ausführlicher schriftlicher Befundbericht oder ausführliche Bescheinigung,

z.B. fachärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsbericht oder vorläufiger Entlassungsbericht

302
30,17 €

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht,

einschließlich Angaben zur Anamnese und zu dem bzw. den Befund(en) sowie einer daraus abgeleiteten epikritischen Bewertung und Therapieempfehlung, z.B. ausführlicher Entlassungsbericht

303
30,17 €

Ausführlicher Arztbrief an den Patienten, der auf dessen Verlangen erstellt wurde, innerhalb von sieben Tagen nach dem Zeitpunkt des Verlangens,

mit Angabe der Diagnose(n), der Anamnese, wesentlicher erhobener klinischer und technischer Befunde, der Behandlung(en), einschließlich einer konkreten, für den Patienten verständlichen Therapieempfehlung

304
30,20 €

Individueller ernährungsmedizinischer und/oder differenzierter diabetologischer Therapieplan und/oder schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte

305
50,00 €

Behandlungsplan für eine medikamentöse Tumortherapie oder für eine spezifische immunsuppressive Behandlung und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt

306
22,67 €

Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch

307
43,38 €

Schriftliche gutachtliche Äußerung

308
65,08 €

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand,

ggf. mit wissenschaftlicher Begründung, je vollendete 30 Minuten

309
19,72 €

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand,

ggf. mit wissenschaftlicher Begründung, bis zu 30 Minuten

310
4,66 €

Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Normseite

311
0,20 €

Kopiergebühr,

je Kopie

V. Todesfeststellung

Allgemeine Bestimmungen

V. Todesfeststellung

  1. 1.

    Begibt sich der Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach Nummer 400 bis 409 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach § 8 und gegebenenfalls Zuschläge nach Abschnitt B VI berechnen.

  2. 2.

    Neben der Leistung nach Nummer 400 sind die Leistungen nach Nummer 202 oder 203 nicht berechnungsfähig.

  3. 3.

    Neben der Leistung nach Nummer 400 sind die Leistungen nach Nummer 401 oder 403 berechnungsfähig. Die Leistungen nach Nummer 401 und 403 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

VI. Zuschläge

Allgemeine Bestimmungen

VI. Zuschläge

  1. 1.

    Die Zuschläge nach Nummer 500 bis 504 sind im Zusammenhang mit Besuchs-, Beratungs-, Gesprächs-, Schulungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen des Kapitels B sowie mit Leistungen des Abschnitts B V einmal je Sitzung berechnungsfähig.

  2. 2.

    Die Zuschläge nach Nummer 500 bis 504 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach Nummer 500 bis 503 neben der Leistung nach Nummer 203 nur mit halbem Gebührensatz berechnungsfähig.

  3. 3.

    Im Zusammenhang mit Leistungen nach Nummer 200 bis 207 und 400 bis 409 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.

  4. 4.

    Die Zuschläge nach Nummer 501, 502 oder 503 dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigen Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Absatz 2a, 2b oder 2c erbracht.

  5. 5.

    Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrunde liegende Leistung aufzuführen. Die Uhrzeit der Behandlung ist in der Rechnung aufzuführen.

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