GOÄNeuKompass

Abschnitt

III. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz

200
14,00 €

Visite im Krankenhaus

Ausschlüsse:1134, 501, 502
201
9,00 €

Zweitvisite im Krankenhaus

Ausschlüsse:1134, 501, 502
202
45,00 €

Besuch eines Patienten in seiner häuslichen Umgebung

Zuschläge:204
203
18,41 €

Besuch eines weiteren Patienten in derselben Wohnung oder auf derselben Pflegestation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach Nummer 202

Zuschläge:204
204Zuschlag
73,65 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 202 oder 203 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten

205
25,00 €

Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung,

ggf. einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme, je vollendete 15 Minuten

Ausschlüsse:206, 207
206
25,00 €

Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich,

je vollendete 15 Minuten

Ausschlüsse:205
207
25,34 €

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

Ausschlüsse:208, 13513, 13382, 205
208
30,50 €

Vorstellung eines Patienten und/oder Beratung über einen Patienten in einer interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Konferenz, auch Videokonferenz, zur Diagnosefindung und/oder zur Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts,

einschließlich der Dokumentation des Ergebnisses in einem Behandlungsplan

Ausschlüsse:207, 4346
209
33,98 €

Ärztliche telekonsiliarische Befundbeurteilung im Rahmen bildgebender Verfahren (z.B. CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie) und/oder histologischer Befundungen (z. B. Schnittdiagnostik, Ausstrich) (Telekonsil)

210Zuschlag
10,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts B III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

211Zuschlag
20,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts B III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

212Zuschlag
30,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts B III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

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