GOÄNeuKompass
O. Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
O. Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
- 1.
Alle Leistungen des Kapitels O sind unabhängig von der Anzahl der Ebenen, Projektionen, Wichtungen, Durchleuchtungen oder Serien je Leistung und Lokalisation insgesamt nur einmal berechnungsfähig, sofern in der einzelnen Leistungslegende keine davon abweichende Regelung getroffen wurde.
I. Radiologie
I. Radiologie
- 1.
Mit den Gebühren des Abschnitts O I sind folgende unselbständigen Teilleistungen abgegolten und nicht als selbständige Leistung gesondert abrechnungsfähig: - die Prüfung der Indikation, auch im Überweisungsfall - die Feststellung und Dokumentation der Indikation, auch der rechtfertigenden Indikation im Sinne der Strahlenschutzvorschriften - die Aufklärung - die Festlegung des konkreten Untersuchungsprotokolls - die technische Durchführung - die Befundung - die Erstellung, Dokumentation und Archivierung des obligaten schriftlichen Befundberichts, auch im Falle der Teleradiologie nach der Definition der Strahlenschutzvorschriften - die Übermittlung des schriftlichen Befundberichts und ggf. die mündliche Vorabinformation an den überweisenden und/oder nachbehandelnden Arzt - die Dokumentation und Archivierung der Bilddaten auf Röntgenfilm oder auf für die Langzeitdokumentation geeigneten Datenträgern einschließlich der Datensicherung - ggf. die Eintragungen in das Röntgennachweisheft
- 2.
Die Leistungen des Abschnitts O I sind nur bei Bilddokumentation auf einem für die (Langzeit-)speicherung geeigneten Datenträger berechnungsfähig. Die Vorgaben der anwendbaren Strahlenschutzvorschriften (z.B. StrSchV, RÖV, NiSG) sind in der jeweils gültigen Form zu beachten.
- 3.
Die Zweitbefundung oder Mitbefundung von Röntgenaufnahmen oder anderen bildgebenden Verfahren des Abschnitts O I, auch im Rahmen der Telemedizin und nach Nummer 13382, sind nur mit gesonderter medizinischer Begründung berechnungsfähig. Die medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Diese gesonderte Begründungspflicht gilt nicht für die Doppel- oder Konsensbefundung nach Nummer 13257. Die gutachtliche Zweitbefundung ist über die Leistungen nach Nummer 307 und 308 berechnungsfähig.
- 4.
Die Leistungen nach Nummer 14, 15 und 301 sind Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt O I und neben den Leistungen dieses Kapitels nicht gesondert berechnungsfähig. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht gegenüber dem auftraggebenden Arzt ist Bestandteil der Leistungen des Abschnitts O I und nicht gesondert berechnungsfähig. Werden mehrere Leistungen nach O I erbracht, die eine umfangreiche epikritische Bewertung erforderlich machen, kann ein ausführlicher Krankheits- und Befundbericht nach Nummer 302 berechnet werden. Eine Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Beratung(en) des Patienten sind nach Kapitel B gesondert berechnungsfähig.
- 5.
Die ärztliche Überprüfung der Indikation und die Festlegung des Untersuchungsumfangs ist auch im Überweisungsfall Bestandteil aller Leistungen des Abschnitts O I und nicht gesondert berechnungsfähig.
- 6.
Die Kosten für die Bestellung und Lieferung, Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung der zur Untersuchung notwendigen Kontrastmittel sind nicht gesondert berechnungsfähig. Versandkosten, die Kosten für Kontrastmittel sowie Sachkosten für interventionelle Leistungen sind nach § 10 gesondert berechnungsfähig.
- 7.
Die zur Untersuchung mittels Kontrastmittel erforderlichen Maßnahmen wie Einbringung(en) des Kontrastmittels, Stichkanalanästhesie, Sondierungen, Injektionen oder Infusionen (auch maschinell oder per Hochdruck), Punktionen, Gefäßkatheterisierung oder Probeinjektionen und ggf. anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Das gilt auch für Wund-/Druckverbände sowie die Pulsoxymetrie. Kontrastmitteluntersuchungen beinhalten auch die ggf. notwendigen Durchleuchtungen.
- 8.
Sofern in den entsprechenden Leistungen nicht anderes aufgeführt ist, setzen magnetresonanztomographische Untersuchungen die Durchführung von vier Sequenzen voraus. Dies gilt nicht für MR-Angiographien.
- 9.
Wird eine MR-Angiographie neben einer MRT derselben Körperregion erbracht, ist die MR-Angiographie nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
- 10.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann bei den Leistungen nach den Nummern 13262 – 13309 für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 11.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 12.
Bei Durchführung einer CT- oder MRT-Untersuchung unter assistierter und/oder kontrollierter apparativer Beatmung kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen.
Sialographie,
einschließlich - Sondierung und ggf. Erweiterung von Speicheldrüsenausführungsgängen - Einbringen von Kontrastmittel - Anfertigung der Röntgen-Aufnahme
Röntgenaufnahme von Zähnen,
je Projektion
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer
Panoramaschichtaufnahme eines Kiefers
Digitale Volumentomographie des Gesichtsschädels oder von Teilen des Gesichtsschädels oder der Kiefer,
ggf. einschließlich der Untersuchung der Schädelbasis anschließender 3D-Rekonstruktion
Röntgenaufnahmen von Fingern oder Zehen, jeweils in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13205 für ergänzende Ebene(n), ab der dritten Ebene
Röntgenaufnahmen von Handgelenk, Handwurzel, Mittelhand, allen Fingern einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel, Mittelfuß, allen Zehen eines Fußes oder Kniescheibe, jeweils in zwei Ebenen,
je Skelettteil
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13207 für ergänzende Ebene(n), ab der dritten Ebene
Röntgenaufnahmen von Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganzer Hand oder ganzem Fuß, Gelenken des Schultergelenks, Schlüsselbein, Beckenteil, Kreuzbein oder Hüftgelenk, jeweils in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13209 für ergänzende Ebene(n), ab der dritten Ebene
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13207 oder 13209 für gehaltene Aufnahme(n) und/oder Lagerungshilfe und/oder Lagekontrolle, ggf. einschließlich Markierung(en)
Röntgenaufnahme zur Bestimmung des Skelettalters,
einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und der gutachterlichen Beurteilung, ggf. mit Berechnung der prospektiven Endgröße
Röntgenübersichtsaufnahme des Beckens
Kontraströntgenuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks, Schultergelenks oder Diskographie
Kontraströntgenuntersuchung der Fingergelenke einer Hand, der Zehengelenke eines Fußes, eines oberen Sprunggelenks, eines unteren Sprunggelenks oder eines Ellenbogengelenks
Kontraströntgenuntersuchung der nicht in den Leistungen nach Nummer 13214 oder 13215 genannten übrigen Gelenke
Schädelübersichtsaufnahme,
ggf. in zwei Ebenen
Röntgenaufnahme von Schädelteilen in Spezialprojektionen,
je Teil
Röntgenaufnahme(n) von Nasennebenhöhlen
Röntgenaufnahme der Halswirbelsäule, in zwei Ebenen
Röntgenaufnahmen der Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13220 oder 13221 für Funktionsaufnahme(en)
Röntgenganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität,
ggf. in mehreren Ebenen
Röntgenaufnahme von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm),
je Zielvolumen
Röntgenaufnahme des knöchernen Thorax, Hemithorax, Schulterblatt oder Brustbein,
ggf. in zwei Ebenen
Röntgenaufnahme von Teilen des Skeletts in einer Ebene,
je Teil
Röntgenaufnahme von Halsorganen oder Mundboden,
ggf. in mehreren Ebenen
Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane, in einer Ebene
Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane, in mehreren Ebenen
Röntgenaufnahme der Speiseröhre,
ggf. einschließlich - ösophagogastraler Übergang - Doppelkontrastdarstellung - Durchleuchtung
Röntgenaufnahme des oberen Verdauungstraktes (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Monokontrastuntersuchung,
ggf. einschließlich - ösophagogastraler Übergang - Durchleuchtung
Röntgenaufnahme des oberen Verdauungstraktes (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Doppelkontrastdarstellung,
ggf. einschließlich - ösophagogastraler Übergang - Durchleuchtung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13231 oder 13232 für die Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet
Sonographie- oder bildwandlergesteuerte selektive Schmerztherapie(n) an der Wirbelsäule,
z.B. Facettengelenksinfiltration oder Periradikuläre Therapie, ggf. beidseitig, ggf. einschließlich - der erforderlichen Injektionen - Lokalanästhesie
CT-gesteuerte Schmerztherapie(n) an der Wirbelsäule, ggf. inklusive Iliosakralgelenk, ggf. beidseitig,
z.B. Facettengelenkinfiltration oder periradikuläre Therapie, Denervation, ggf. beidseitig, einschließlich - der erforderlichen Injektion - Lokalanästhesie, ggf. einschließlich Stimulation
Dünndarmkontraströntgenuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde,
ggf. einschließlich Legen einer Duodenalsonde
Monokontraströntgenuntersuchung des Dickdarms,
ggf. einschließlich Legen und Entfernen eines Ballonkatheters
Dickdarmdoppelkontraströntgenuntersuchung,
ggf. einschließlich Legen und Entfernen eines Ballonkatheters und Luftinsufflation
Röntgen-Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane,
einschließlich Legen und Entfernen eines Ballonkatheters, ggf. nach Markierung der benachbarten Hohlorgane
Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken, als selbständige Leistung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13240 für die Darstellung der gesamten Speiseröhre
Kontraströntgenuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen, und/oder Pankreasgängen
Röntgenübersichtsaufnahme des Bauches, in einer Ebene oder Projektion
Röntgenübersichtsaufnahme des Bauches, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen
Intravenöse Harntraktkontraströntgenuntersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13220, 13221, 13223 oder 13245 für ergänzende Ebene(n) ab der dritten Ebene oder für Spezialprojektion(en)
Retrograde Harntraktkontraströntgenuntersuchung,
je Seite
Refluxzystographie einschließlich Miktionsaufnahmen
Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung
Röntgenkontrastuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln
(z.B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie)
Röntgenaufnahme der Mamma einer Seite, in einer Ebene
Röntgenaufnahme der Mamma einer Seite, in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13251 oder 13252 für die kontrastmittelgestützte Untersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13251 oder 13252 für Vergrößerungsaufnahme oder Spotkompression
Digitale dreidimensionale Röntgenaufnahme der Mamma (Tomosynthese) einer Seite,
ggf. einschließlich der Generierung von Summationsbildern, je Projektionsebene
Präparateradiographie,
ggf. einschließlich Lamellenradiographie, ggf. in zwei Ebenen
Doppelbefundung oder Konsensbefundung von einer oder mehreren Röntgenaufnahme(n) der Mamma,
je Seite
Röntgenaufnahme der Mamma im Rahmen interventioneller Maßnahmen,
einschließlich der jeweiligen Intervention (z. B. Biopsie oder Markierung der Mamma), je Zielläsion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13258 für die Markierung mit Clips,
je Markierung
Vakuumsaugbiopsie der Mamma,
einschließlich - Patientenlagerung - Lokalanästhesie - Überprüfung der korrekten Entnahme durch Zielaufnahmen - blutungsstillende Kompression - Verschluss der Hautwunde, ggf. einschließlich Markierung mittels Draht oder Clip, für eine Zielläsion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13260 für weitere Zielläsionen,
je weiterer Zielläsion
Myelographie
Bronchographie
Röntgentomographien bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen,
je Strahlenrichtung oder Projektion
Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
Führungshilfe und/oder Lagekontrolle mittels Durchleuchtung(en) oder Zielaufnahme(n) z.B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen,
je Zielläsion
Führungshilfe und/oder Lagekontrolle mittels Computertomographie z. B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen,
je Zielvolumen
Führungshilfe und/oder Lagekontrolle mittels Magnetresonanztomographie z. B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen,
je Zielläsion
Serienangiographie arteriell oder venös im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Serienangiographie arteriell des Brust- und/oder Bauchraums,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 13269 oder 13270 für jede weitere Serienangiographie im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule oder des Brust- und/oder Bauchraums,
je Serie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13269 oder 13270 für die 3D-Rotationsangiographie im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule oder des Brust- oder Bauchraums
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13269 oder 13270 für die superselektive Angiographie von Arterien oder Venen
Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13274 für jede weitere Serie,
je Serie
Serienangiographie einer Extremität und ihrer Teile,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13276 für jede weitere Serie,
je Serie
Angiokardiographie einer Herzhälfte
Angiokardiographie beider Herzhälften
Venographie im Bereich des Schädels, Brust- und/oder Bauchraums
Venographie einer Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13281 für ergänzende Projektion(en),
je Sitzung
Perkutane Implantation oder Explantation eines Cavafilters,
einschließlich Angiographie
Perkutane Obliteration von oberflächlichen Venen durch intravasal eingebrachte Sonden,
z.B. mittels Radiofrequenzablation oder Laser, einschließlich Angiographie, je Extremität
Lymphographie,
je Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13285 für ergänzende Projektion(en),
je Sitzung
Perkutane Entfernung eines venös gelegenen Fremdkörpers durch z.B. Fangschlinge,
einschließlich Angiographie
Perkutane transluminale Dilatation und ggf. Rekanalisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Koronararterien sowie der intrakraniellen Arterien und der Aa. vertebrales,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Perkutane transluminale Dilatation und ggf. Rekanalisation einer oder mehrerer intrakraniellen Arterie(n) oder einer oder beider Vertebralarterie(n) oder einer oder mehrerer intrakraniellen Vene(n)/venöser Leiter,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Intraarterielle Lysebehandlung oder Thrombektomie einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Koronararterien, der intrakraniellen Arterien und der Aa. Vertebrales,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Intraarterielle Lysebehandlung oder Thrombektomie im Bereich einer oder mehrerer intrakraniellen Arterie(n) oder einer oder beider Vertebralarterie(n),
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation einer oder mehrerer Vene(n),
einschließlich Angiographie, ggf. einschließlich Thrombektomie von Venen, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Verschluss einer arteriellen Punktionsstelle mittels eines perkutan eingeführten Verschlusssystems
Perkutane Entfernung eines arteriell gelegenen Fremdkörpers durch z.B. Fangschlinge,
einschließlich Angiographie
Einbringen von Gefäßstützen (auch Stent-Prothesen) oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden in Arterien mit Ausnahme von Koronararterien und hirnversorgenden Arterien,
einschließlich aller angiographischen Darstellungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff, je Gefäß, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Einbringen von Gefäßstützen (auch Stent-Prothesen) oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden im Bereich der hirnversorgenden Arterien,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, je Gefäß, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Temporäre Okklusion einer oder mehrerer Arterien im Kopf-Hals-Bereich mittels Ballon,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff
Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im Kopf-Halsbereich oder im Spinalkanal,
einschließlich aller angiographischen Darstellungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Embolisation, auch Coiling einer oder mehrerer Arterie(n) oder einer oder mehrerer Gefäßfehlbildung(en) im Kopf-Halsbereich (extrakranielle Embolisation),
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Intrakranielle Embolisation, auch Coiling einer oder mehrerer Arterien oder von Gefäßfehlbildungen,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Embolisation der Leber oder einzelner Leberanteile unter Verwendung von Chemotherapeutika oder (chemotherapeutikatragender) Mikropartikel,
einschließlich aller angiographischen Darstellungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13301 für die transhepatische Pfortaderembolisation
Embolisation einer oder mehrerer Arterien im Bereich des Spinalkanals oder einer oder mehrerer spinaler Gefäßfehlbildungen,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Angiographiegestützte perkutane Embolisation von Gefäßmissbildungen mittels Embolisations- und/oder Sklerosierungsmitteln
Embolisation der V. spermatica,
einschließlich angiographischer Kontrollen in zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff, Angiographie
Intervention an einer oder mehreren intrakraniellen Vene(n),
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13288, 13289, 13290, 13291, 13292, 13293, 13295, 13296, 13298, 13299, 13300, 13301, 13303 oder 13306 bei einer Leistungsdauer über 60 Minuten,
je weitere vollendete 15 Minuten
Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen,
einschließlich cholangiographischer Kontrollen in zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Transjugulärer intrahepatischer portosystemischer Stent-Shunt,
einschließlich angiographischer Kontrollen in zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an der Leber,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an der Lunge,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an der Niere,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an sonstigen Organen,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Computergesteuerte Ganzkörper-Tomographie, mindestens mit Darstellung von Hals, Thorax und Abdomen,
ggf. einschließlich - Untersuchung des Kopfes - Untersuchung der Extremitäten - Untersuchung der Wirbelsäule
Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich,
ggf. einschließlich der Untersuchung des kraniozervikalen Übergangs
Computergesteuerte Tomographie im Halsbereich
Computergesteuerte Tomographie im Thoraxbereich,
ggf. einschließlich Koronarkalkbestimmung
Computergesteuerte Tomographie im Abdominal- und/oder Beckenbereich
Computergesteuerte Tomographie eines Wirbelsäulenabschnitts, ggf. einschließlich des Rückenmarks, mit Darstellung mindestens zweier Zwischenwirbelräume (im Bereich der Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule) und/oder des Kreuzbeins,
ggf. einschließlich des Steißbeins, je Abschnitt
Computergesteuerte Tomographie einer Bandscheibe (Diskographie),
je Bandscheibe (Diskus)
Computergesteuerte Tomographie eines Kiefergelenks
Computergesteuerte Tomographie im Bereich einer Extremität und/oder deren Gelenke (Fußgelenk, Sprunggelenk, Kniegelenk, Handgelenk, Ellbogengelenk),
je Extremität
Computergesteuerte Tomographie einer Hand oder eines Fußes und/oder deren Teile
Computergesteuerte Tomographie der Schulterregion und/oder der Gelenke des Schultergürtels, je Körperseite und/oder beider Sternoclavikulargelenke
Computergesteuerte Tomographie des Beckenringes (auch Sakroiliakalgelenke/Symphyse) und/oder eines oder beider Hüftgelenke
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13322, 13324 oder 13325 für die intraartikuläre Kontrastdarstellung eines Gelenks
Zuschlag zu den nicht in den Leistungen nach Nummer 13322, 13324 oder 13325 erfassten übrigen Gelenken für die intraartikuläre Kontrastdarstellung
Computertomographische Angiographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
Computertomographische Angiographie im Kopf- und/oder Halsbereich
Computertomographische Angiographie im Thoraxbereich
Computertomographische Angiographie im Abdominal- und/oder Beckenbereich
Computertomographische Angiographie der Becken- und/oder Beingefäße
Computertomographische Angiographie einer Extremität
Computertomographische Angiographie einer Hand oder eines Fußes
Computergesteuerte Tomographie des Kolons,
ggf. einschließlich Legen eines Ballonkatheters
Computergesteuerte Tomographie des Dünndarms,
einschließlich Legen einer Duodenalsonde
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13335 oder 13336 für ein Enteroklysma nach Sondeneinführung
Computergesteuerte Tomographie der Bronchien
Computergesteuerte Tomographie der Nieren, Harnleiter und Harnblase
Computergesteuerte Tomographie von Gangsystemen, Fistel(n) und/oder Höhlen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13321, 13324, 13325, 13328, 13329, 13330, 13331, 13333, 13334, 13335, 13336, 13338, 13339 oder 13340 für ergänzende computergesteuerte Tomographie(n)
(z.B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik), je Verfahren einmal je Sitzung
Computergesteuerte Tomographie des Herzens und/oder der herznahen großen Gefäße,
ggf. einschließlich der herzversorgenden Gefäße (Herzkranzgefäße), Funktionsanalyse und Koronarkalkbestimmung
Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung
Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen Skelettteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik
Ganzkörper-Magnetresonanztomographie, mindestens mit Darstellung von Hals, Thorax und Abdomen,
ggf. einschließlich - Untersuchung des Kopfes - Untersuchung der Extremitäten
Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes,
ggf. einschließlich des cranio-zervikalen Übergangs
Magnetresonanztomographie der Halsorgane
Magnetresonanztomographie der gesamten Wirbelsäule (Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule)
Magnetresonanztomographie eines Wirbelsäulenabschnitts mit Darstellung mindestens zweier Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust oder Lendenwirbelsäule,
im Bereich der Lendenwirbelsäule ggf. einschließlich Iliosakralgelenk und/oder Kreuzbein und/oder Steißbein, je Abschnitt
Zuschlag zu der Leistung nach 13350 für MR-Myelographie zur Darstellung des Spinalkanals, des Myelons und der Wurzeltaschen eines Wirbelsäulenabschnitts (Hals- oder Brust- oder Lendenwirbelsäule)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13350 für MR-Myelographie zur Darstellung des Spinalkanals, des Myelons und der Wurzeltaschen eines Wirbelsäulenabschnitts (Hals- oder Brust- oder Lendenwirbelsäule) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für Magnetresonanztomographie mit Flussmessung (Liquor und/oder Blutflussmessung)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für Magnetresonanztomographie mit Diffusions-Tensor-Imaging
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für die Magnetresonanztomographie mit Diffusionsgewichtung und/oder Perfusionsimaging
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für mindestens zwei zusätzliche Sequenzen bei komplexen Fragestellungen bzw. Erkrankungen wie z. B. Hirntumoren, Epilepsie, Multiple Sklerose
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für mindestens zwei zusätzliche Sequenzen bei komplexen Fragestellungen bzw. Erkrankungen wie z.B. Hirntumoren, Epilepsie, Multiple Sklerose bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für computergesteuerte Analyse der Hirnfeinstrukturen oder Hirngefäße bzw. der Feinstrukturen oder Gefäße des zentralen Nervensystems (z. B. Volumetrie)
Magnetresonanztomographie des kompletten Brust- und Bauchraumes,
ggf. einschließlich - des Halsbereichs - axillärer und inguinaler Lymphabflussgebiete
Magnetresonanztomographie parenchymatösen Oberbauchorgane
Magnetresonanztomographie des Abdomens und/oder fetale Magnetresonanztomographie
Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax oder des Beckens
Magnetresonanztomographie von Gangsystemen, Fistel(n) und/oder Höhlen
Magnetresonanztomographie des Kolons,
ggf. einschließlich Legen eines Ballonkatheters
Magnetresonanztomographie des Dünndarms, einschließlich Legen einer Duodenalsonde
Magnetresonanztomographie der Prostata,
ggf. mittels transrektaler Spule
Funktionelle und statische MR-Defäkographie,
einschließlich Anlage eines transrektales Katheters und Kontrastmitteleinbringung
Magnetresonanztomographie im Bereich einer Extremität und/oder deren Gelenke (Sprunggelenk, Kniegelenk, Handgelenk, Ellbogengelenk),
je Extremität
Magnetresonanztomographie einer Hand oder eines Fußes und/oder deren Teile
Magnetresonanztomographie der Schulterregion und/oder der Gelenke des Schultergürtels, je Körperseite, und/oder beider Sternoclavikulargelenke
Magnetresonanztomographie des Beckenrings und/oder der Sakroiliakalgelenke,
ggf. einschließlich der Symphyse eines oder beider Hüftgelenke
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13368, 13369, 13370 oder 13371 für die intraartikuläre magnetresonanztomographische Kontrastdarstellung eines Gelenks
Magnetresonanztomographie einer oder beider Mammae,
ggf. einschließlich - Darstellung der thorakalen Lymphabflussgebiete - der axillären Lymphabflussgebiete, ein- oder beidseits
Magnetresonanz-Angiographie (MRA) der gesamten Aorta
Magnetresonanz-Angiographie (MRA) der Arterien und/oder Venen im Halsbereich oder oberen Thoraxbereich (z. B. supraaortale Äste mit Aortenbogen) oder Thorax-Abdomen-Bereich oder Abdomen-Beckenbereich
Angiographie-Magnetresonanztomographie der Becken- und Beingefäße
Magnetresonanz-Angiographie einer Extremität und/oder deren Abschnitte (Ober- und Unterarm oder Ober- und Unterschenkel),
ggf. einschließlich Hand oder Fuß
Angiographie-Magnetresonanztomographie einer Hand oder eines Fußes
Magnetresonanztomographie des Herzens nativ einschließlich Funktionsanalyse,
ggf. einschließlich EKG-Überwachung und/oder EKG-Triggerung
Magnetresonanztomographie des Herzens mit Kontrastmittel zur Myokardcharakterisierung und Vitalitätsanalyse,
ggf. einschließlich EKG-Überwachung und/oder EKG-Triggerung
Untersuchung mit physikalisch definierter oder pharmakologischer Belastung einschließlich Funktionsanalyse, zeitgleich mit der Leistung nach Nummer 13342, 13379 oder 13380,
einschließlich Medikamentenapplikation, EKG- und Blutdrucküberwachung, ggf. einschließlich EKG-Triggerung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13381 für radiologisch-kardiologisches Konsil und/oder Mitbefundung
Quantitative softwaregestützte Analyse der funktionellen Herzparameter,
einschließlich Flussmessung, ggf. einschließlich EKG-Überwachung und/oder EKG-Triggerung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13379, 13380 oder 13383 für die Analyse des rechten Ventrikels
Magnetresonanz-Angiographie (MRA) der intrakraniellen Arterien und/oder Venen
Fusion der Bilddaten computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Tomographien mit den Bilddaten einer Untersuchung mit der Positronen-Emissions-Tomographie (z. B. PET-CT, PET-MRT, SPECT-CT),
einschließlich Kontrolle
Magnetresonanztomographie zur Bestrahlungsplanung und/oder OP-Navigationsplanung
Funktionelle Magnetresonanztomographie im Rahmen der Epilepsiediagnostik oder im Rahmen der Diagnostik von Hirntumoren oder vaskulären Malformationen im Bereich des Gehirns,
ggf. einschließlich EEG-Triggerung
Echtzeit-Magnetresonanz-Monitoring zur intraoperativen Therapiekontrolle, zur MRT-gesteuerten fokussierten Ultraschalltherapie oder Echtzeit-MRT des Herzens
Magnetresonanztomographische Untersuchung mit weniger als vier Sequenzen (z. B. flair Sequenz Hirnschädel des Kindes) oder abgebrochene Untersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13314, 13315, 13317, 13318, 13319, 13320, 13321, 13322, 13324, 13325, 13328, 13329, 13330, 13331, 13332, 13333, 13334, 13335, 13336, 13338, 13339, 13340, 13342, 13347, 13348, 13349, 13350, 13351, 13359, 13360, 13361, 13362, 13363, 13364, 13365, 13366, 13371, 13374, 13375, 13376, 13377, 13378, 13379, 13385, 13387, 13388 oder 13390 für zusätzliche Sequenzen bei Einsatz von intravenösem Kontrastmittel (bei CT)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13348, 13349, 13350, 13351, 13359, 13360, 13361, 13362, 13363, 13364, 13365, 13366, 13368, 13370, 13371, 13374, 13375, 13376, 13377, 13378, 13379, 13385, 13387, 13388 oder 13390 für zusätzliche Sequenzen bei Einsatz von intravenösem Kontrastmittel (bei MRT)
MRT Spektroskopie,
einschließlich Auswertung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 141,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 141,00 EUR bis zu 380,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 380,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Digitale Volumentomographie eines Kieferteils oder eines Extremitätengelenks,
ggf. einschließlich anschließender 3D-Rekonstruktion
II. Nuklearmedizin
II. Nuklearmedizin
- 1.
Bei der Auswahl und Dosierung des anzuwendenden Radiopharmazeutikums sind die jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die jeweils gültige Strahlenschutzverordnung zu berücksichtigen. Wiederholungsuntersuchungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nur mit besonderer Begründung und wie die jeweilige Basisleistung und Zuschlagsleistung berechnungsfähig.
- 2.
Szintigraphische Basisleistung ist grundsätzlich die planare Szintigraphie mit Gammakamera, gegebenenfalls in mehreren Sichten/Projektionen.
- 3.
Ergänzungsleistungen nach Nummer 13543 bis 13549 sind je Basisleistung oder zulässiger Wiederholungsuntersuchung nur einmal berechnungsfähig.
- 4.
Neben Basisleistungen, die quantitative Bestimmungen enthalten, dürfen Ergänzungsleistungen für Quantifizierungen nicht zusätzlich berechnet werden. Die Leistungen nach Nummer 13540 und 13544 dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.
- 5.
Die Leistungen nach Nummer 13540, 13543, 13544 oder 13545 sind nur mit Angabe der Indikation berechnungsfähig.
- 6.
Die Befunddokumentation, die Aufbewahrung der Datenträger sowie die Befundmitteilung oder der Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose sind Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.
- 7.
Die für die Anwendung erforderlichen Materialkosten der radioaktiven Stoffe (Nuklid, Markierungs- oder Testbestecke) sind gesondert berechnungsfähig. Kosten für den Transport der zur Untersuchung notwendigen gebrauchsfertigen Substanzen, die mit ihrer Anwendung verbraucht sind, sind in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten gesondert berechnungsfähig. Wird der radioaktive Stoff von einer anderen als der nächstgelegenen Quelle zum Ort der Leistungserbringung bezogen, sind die tatsächlichen Transportkosten nur in Höhe von 80 % berechnungsfähig. In der Rechnung sind die für die Anwendung erforderliche Aktivitätsmenge sowie die Wegstrecke von der Bezugsquelle zum Ort der Anwendung in km anzugeben.
- 8.
Die Einbringung von zur Diagnostik erforderlichen Stoffen in den Körper sowie die gegebenenfalls erforderlichen Entnahmen von Blut oder Urin sind mit den Gebühren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
- 9.
Die Einbringung von zur Therapie erforderlichen radioaktiven Stoffen in den Körper, mit Ausnahme der endoskopischen oder operativen Einbringungen des Strahlungsträgers oder von Radionukliden, ist mit den Gebühren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
- 10.
Rechnungsbestimmungen: a. Der Arzt darf nur die für die Anwendung erforderliche Menge an radioaktiven Stoffen berechnen. b. Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O II sind die Untersuchungs- und Behandlungsdaten der jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der ausgeführten Maßnahmen in der Rechnung anzugeben, sofern nicht durch die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition gegeben ist.
- 11.
Die Zweitbefundung oder Mitbefundung von nuklearmedizinischem Bildmaterial (z.B. Szintigraphie, SPECT, PET) oder anderen bildgebenden Verfahren des Abschnitts O II, auch im Rahmen der Telemedizin und nach Nummer 13513, sind nur mit medizinischer Begründung berechnungsfähig. Die medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Die gutachtliche Zweitbefundung ist über die Leistungen nach Nummer 307 oder 308 berechnungsfähig.
Szintigraphische Untersuchung der Schilddrüse,
ggf. einschließlich Darstellung dystoper Anteile
Szintigraphische Untersuchung der Schilddrüse einschließlich quantitativer Untersuchung mit Bestimmung der globalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse,
einschließlich Messwertverarbeitungssystem ggf. als Jodidclearance-Äquivalent
Radiojodkurztest der Schilddrüse bis zu 24 Stunden,
ggf. einschließlich - Blutaktivitätsbestimmungen - szintigraphischer Untersuchung(en)
Radiojodtest der Schilddrüse vor Radiojodtherapie mit I-131, mit mindestens zwei zeitlichen Messpunkten, davon einer später als 24 Stunden nach Verabreichung,
ggf. einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen
Szintigraphische Untersuchung des Gehirns
Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums,
je Untersuchung
Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion in mindestens vier Projektionen
Szintigraphische Untersuchung der Lungenbelüftung mit Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube
Szintigraphische Untersuchung der Myokardbewegung mit quantitativer Bestimmung von mindestens einer Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe,
einschließlich EKG-Triggerung oder List-mode-Akquisition, ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
Szintigraphische Untersuchung der Myokardbewegung als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation,
einschließlich EKG-Triggerung oder List-mode-Akquisition, ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe,
ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation,
ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation,
ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13509, 13511 oder 13512 für nuklearmedizinisch-kardiologisches Konsil und/oder Mitbefundung
Ganzkörperszintigraphie des Skeletts,
einschließlich Schädel und Körperstamm in zwei Sichten oder Projektionen, ggf. einschließlich der Extremitäten oder Teilen der Extremitäten
Teilkörperskelettszintigraphie,
ggf. einschließlich der kontralateralen Seite
Ganzkörperszintigraphie des Knochenmarks, Schädel und Körperstamm in zwei Projektionen,
ggf. einschließlich der Extremitäten oder Teilen der Extremitäten
Verteilungsszintigraphie eines großen Gelenks,
einschließlich intraartikulärer Injektion des Radiopharmazeutikums
Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten tumoraffinen Substanzen in einer und/oder mehreren Region(en)
Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten, tumoraffinen Substanzen
Perfusionsszintigraphie der Nieren,
einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung
Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance,
ggf. einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und Vergleich mit Standards
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13520 oder 13521 für ein zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung,
ggf. einschließlich Medikamentengabe
Statische Nierenszintigraphie
Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmessplätzen oder mittels mehrfacher Blutaktivitätsbestimmungen im Gammacounter,
ggf. einschließlich - Registrierung mehrerer Kurven - Blutaktivitätsbestimmungen
Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe mit Ausnahme der Schilddrüse
Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts zur Blutungsquellensuche nach Gabe von radioaktiv-markierten Erythrozyten
Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts
(z. B. der Speicheldrüsen und/oder der Ösophagus-Passage und/oder zum Nachweis eines Meckel'schen Divertikels), ggf. einschließlich - gastralem Reflux - Magenentleerung - Gallenwege - Gallenreflux
Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz
(z.B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), ggf. in mehreren Ebenen
Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten,
ggf. einschließlich der kontralateralen Seite
Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflussgebieten an Stamm und/oder Kopf und/oder Extremitäten,
ggf. einschließlich der kontralateralen Seite
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13530 für die postszintigraphische Wächterlymphknoten-Sondenmessung
Intraoperative Lymphknoten-Sondenmessung
Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13533 für die Bestimmung des Abbauorts
Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben in einer Region
Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben im gesamten Stammbereich und/oder an den Extremitäten
Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor,
einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum
Szintigraphische Untersuchung von Pleuraergüssen oder Peritonealergüssen mit selektiver Applikation eines Radiopharmakons in den Pleuralraum oder Peritonealraum,
einschließlich intracavitärer Applikation
Szintigraphische Untersuchungen (z.B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Messsonde) ohne Gruppenzuordnung auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle
Funktionsszintigraphie,
einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus Regionen von Interesse (ROI) und quantifizierender Berechnung (z.B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster Radionuklid-Passage), je Sitzung
Nachweis inkorporierter unbekannter Radionuklide
Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual-Photonen-Absorptionstechnik
Quantitative Bestimmung von Impulsen/Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Messwertverarbeitung, mindestens zwei Regionen von Interesse (ROI)
Sequenzszintigraphie, mindestens sechs Bilder in schneller Folge
Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13500, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13514, 13515, 13516, 13517, 13518, 13519, 13523, 13525, 13526, 13527, 13528, 13529, 13530, 13533, 13535, 13536, 13537, 13538, 13539, 13541 oder 13545 für Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) mit Darstellung in mindestens drei Ebenen
Zuschlag zu den szintigraphischen Leistungen nach Nummer 13500, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13514, 13515, 13516, 13517, 13518, 13519, 13523, 13525, 13526, 13527, 13528, 13529, 13530, 13533, 13535, 13536, 13537, 13538, 13539, 13541 oder 13545 für Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) mit Darstellung in mindestens drei Ebenen mit quantitativer Auswertung
In-vitro-Markierung von Blutzellen,
einschließlich erforderlicher In-vitro-Qualitätskontrollen
Messung mit dem Ganzkörperzähler,
ggf. einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren
Positronen-Emissions-Tomographie mit quantitativer Auswertung,
je Region
Positronen-Emissions-Tomographie von Körperstamm und proximalen Extremitäten mit quantitativer Auswertung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13551 für Ganzkörperaufnahmen (z. B. gesamte Körperoberfläche)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13550 und/oder 13551 für sequentielle und/oder dynamische Aufnahmen mit Bestimmung der Zeit-Radioaktivitätskurven
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13500, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13514, 13515, 13516, 13517, 13518, 13519, 13523, 13525, 13526, 13527, 13528, 13529, 13530, 13533, 13535, 13536, 13537, 13538, 13539, 13541, 13545, 13550 oder 13551 für rechnergestützte, rekonstruktive dreidimensionale Bildanalyse und -darstellung mehrerer planarer Ebenen (z.B. multiplanar reconstruction (MPR), maximum intensity projection (MIP)) bei Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) oder Positronen-Emissionstomographie (PET),
je Sitzung
Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen oder Applikation von Radiojod zur Diagnostik bei Schilddrüsenkarzinom,
je Sitzung
Systemische Radionuklidtherapie,
je Sitzung
Lokale Radionuklidtherapie in einer Körperhöhle oder in einem Gelenk oder in einem Organ,
einschließlich Applikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13556 oder 13557 bei Anwendung von Alpha-Strahlern
Lokale Behandlung mit radioaktiven Substanzen mittels Selektiver Interner Radionuklidtherapie (SIRT),
einschließlich Einbringung des Therapeutikums, je Zielvolumen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13555, 13556, 13557 oder 13559 für die posttherapeutische Bestimmung von Herddosen,
ggf. einschließlich Berechnungen aufgrund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität
Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts für die Erbringung der Leistung nach Nummer 13555, 13556, 13557 oder 13559,
einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen, je Sitzung
Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie), mindestens zwei Aufnahmen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 87,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 87,00 EUR bis zu 146,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 146,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
III. Strahlentherapie
III. Strahlentherapie
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts O III sind sowohl für die Behandlung benigner als auch maligner Erkrankungen berechnungsfähig. Die Bestrahlungsserie umfasst alle Bestrahlungssitzungen der Strahlenbehandlung eines Zielvolumens oder aller onkologisch zusammenhängender Zielvolumina (T und N), unabhängig davon, ob die Strahlenbehandlung geplant oder ungeplant unterbrochen wurde. Das Zielvolumen bei benignen und malignen Erkrankungen ist das Volumen, in denen ein definiertes Behandlungsziel (Gesamtdosis), unter Anwendung einer einheitlichen Bestrahlungstechnik und Energiedosis (Einzeldosis), erreicht werden soll. Sollen in räumlich zusammenhängenden, unmittelbar nebeneinanderliegenden oder sich überlappenden Zielvolumina unterschiedliche Energiedosen appliziert werden, so werden entsprechend unterschiedliche klinische Zielvolumina festgelegt. Zielvolumen sind z.B.: Primärtumor, Tumorloge, Primärtumorregion, Metastasen oder regionale Lymphabflusswege. Ein Zielvolumen kann auch ein Teilvolumen innerhalb eines größeren Volumens sein (simultan integrierter Boost). Primärtumor bzw. Primärtumorregion und Lymphabflusswege stellen grundsätzlich zwei Zielvolumina dar. Bei der Rechnungsstellung sind die Zielvolumina zu benennen, zu nummerieren und mit der entsprechenden applizierten Gesamtdosis (in Gy) zu versehen. Zusätzlich ist die applizierte Strahlendosis für jedes Zielvolumen je Behandlungstag anzugeben. Bei räumlich nicht zusammenhängenden Zielvolumina, ohne unmittelbaren Kontakt handelt es sich um jeweils ein 1. Zielvolumen. Die Bestrahlungssitzung umfasst den Zeitraum, in dem die geplante Tagesdosis appliziert wird. Ausnahme bildet die geplante Hyperfraktionierung, die in der Rechnung medizinisch zu begründen ist. Der zeitliche Mindestabstand zwischen zwei Bestrahlungssitzungen im Sinne der Hyperfraktionierung muss mindestens sechs Stunden betragen. Die Uhrzeiten sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Die Leistung nach Nummer 13614, 13637 oder 13638 ist entsprechend der applizierten Gesamtdosis (in Gy) am Ende einer Bestrahlungsserie einmal je vollem Gy, je Zielvolumen berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 13615, 13617, 13618, 13633, 13634 ist entsprechend der applizierten Gesamtdosis (in Gy) am Ende einer Bestrahlungsserie einmal je vollem Gy für das erste Zielvolumen berechnungsfähig. Jedes weitere Zielvolumen ist anteilig entsprechend der Legendierung berechnungsfähig. Die Festlegung der Ausdehnung oder der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muss indikationsgerecht erfolgen.
- 3.
Ein Bestrahlungsplan kann je Bestrahlungsserie nur für das erste Zielvolumen einmal berechnet werden. Eine Mehrfach- oder Nebeneinanderberechnung der Bestrahlungsplanung nach Nummer 13600, 13601, 13602, 13603, 13607, 13608, 13609 oder 13610 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulässig bei wesentlichen Änderungen der Bestrahlungstechnik, Wechsel der Energie- bzw. Strahlenart, Shrinking Field Technik und Änderung der Zielvolumina bei Tumorprogress bzw. -regress. Die Mehrfach- oder Nebeneinanderberechnung sind in der Rechnung anzugeben und medizinisch zu begründen.
- 4.
Bei Berechnung einer Leistung für Bestrahlungsplanung sind in der Rechnung anzugeben: die Diagnose und je Zielvolumen die Bestrahlungsart und die Gesamtdosis. Mit den Gebühren für die Bestrahlungsplanung sind die Kosten für Dokumentation(en) und die Aufbewahrung von Datenträgern abgegolten.
- 5.
Die Leistungen für die High-Dose-Rate (HDR)-Brachytherapie beinhalten die Beladung von Applikator(en), Nadel(n) oder eines oder mehrerer Kanäle mit radioaktiven Materialien, im Rahmen der Bestrahlung. Die Kosten der radioaktiven Quellen für die HDR-Brachytherapie können als Sachkosten nicht gesondert berechnet werden.
- 6.
Cyberknife- und Gammaknife-Techniken sind mit den Gebührenpositionen der Stereotaxie des Abschnitts O III abzurechnen.
- 7.
Bei jeder Strahlentherapiebehandlung ist grundsätzlich einer Hypofraktionierung der Vorrang einzuräumen, sofern diese in den entsprechenden Leitlinien als medizinisch gleichwertig oder überlegen eingestuft wird. Eine Abweichung von dieser Regel ist zu begründen.
Erstellung eines nicht-rechnergestützten Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach Nummer 13614 oder 13615,
ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen
Erstellung eines rechnergestützten Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach Nummer 13614, 13615, 13619, 13620 oder 13625,
ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen bei perkutaner Bestrahlung oder je Bestrahlungsserie bei Brachytherapie
Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei Strahlentherapie nach den Leistungen nach Nummer 13615 oder 13620,
einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - inverser oder durch Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen nach den Leistungen nach Nummer 13621, 13623, 13624, 13625, 13626 oder 13627 anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz,
einschließlich - Röntgenlokalisation - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion, - schnittbildgestützte Navigation - Simulation - inverser oder durch Kl gestützter Optimierung, je Bestrahlungssitzung
Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der permanenten interstitiellen Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen bzw. bei der Verwendung von Augenapplikatoren, nach den Leistungen nach Nummer 13622 oder 13629 anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz,
einschließlich - Röntgenlokalisation - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - schnittbildgestützte Navigation - Simulation - inverser oder durch Kl gestützter Optimierung, je Bestrahlungsserie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 bei Anwendung von mehr als 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 für Realtime-Planning und/oder Post-Planning
Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Bestrahlung nach den Leistungen nach Nummer 13616 oder 13617,
einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Kl gestützter Optimierung - Individueller Dosimetrie und Qualitätssicherung - Verwendung besonderer Algorithmen zur Bestimmung der Fluenzmatrizen der einzelnen Strahlenfelder - inverser Planung, bei der aus der Form des Zielvolumens sowie unter Berücksichtigung der spezifizierten Toleranzdosen die Fluenzprofile berechnet werden, einmal je erstes Zielvolumen
Erstellung eines rechnergestützten, individuellen IMRT Bestrahlungsplans für die Leistung nach Nummer 13618,
einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegen des Zielvolumens - Individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane - Individueller Dosimetrie und Qualitätssicherung - Verwendung besonderer Algorithmen zur Bestimmung der Fluenzmatrizen der einzelnen Strahlenfelder - Inverse Planung, bei der aus der Form des Zielvolumens sowie unter Berücksichtigung der spezifizierten Toleranzdosen die Fluenzprofile berechnet werden, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
Rechnergestützte Bestrahlungsplanung für die Ganzkörper- oder Ganzhautbestrahlung nach den Leistungen nach Nummer 13637 oder 13638 über 3D-Planung und/oder in vivo Dosimetrie,
einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Kl gestützter Optimierung, je Bestrahlungsserie
Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die Bestrahlung mit Protonen nach der Leistung nach Nummer 13633,
einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchung im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individueller Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Berücksichtigung biologischer Wichtungsfaktoren/robuste Therapieplanung - Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die Bestrahlung mit schweren Teilchen nach der Leistung nach Nummer 13634,
einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchung im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individueller Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Berücksichtigung biologischer Wichtungsfaktoren/robuste Therapieplanung - Kl gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13601, 13602, 13607, 13608, 13609, 13610 oder 13611 für die individuelle Herstellung von Fixierungshilfen, Kompensatoren und individuell geformten Bleiabsorbern
Bestrahlung mit Photonen (bis zu 1 MeV),
je Zielvolumen, je 1 Gy
Bestrahlung mit Photonen (mehr als 1 MeV) oder Elektronen,
erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 3 Gy
Stereotaktische Einzeitbestrahlung (Radiochirurgie) (mehr als 1MeV),
ggf. einschließlich Fixierung, je Zielvolumen je 4 Gy
Fraktionierte stereotaktische Bestrahlung (mehr als 1MeV),
ggf. einschließlich Fixierung, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 5 Gy
Intensitätsmodulierte Bestrahlung (IMRT) mittels Photonen (mehr als 1MeV) oder Elektronen,
z.B. in Step and shoot-, Sliding window-, VMAT-/Rapid Arc- oder Tomotherapie-Technik, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 5 Gy
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Röntgenstrahlen (bis 400 kV),
je Bestrahlungssitzung
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen oder Photonen (mehr als 1 MeV),
je Bestrahlungssitzung
Intraoperative Strahlenbehandlung mittels High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie,
je Bestrahlungssitzung
Bestrahlung mittels Augenapplikatoren,
je Bestrahlungssitzung
Bestrahlung mittels High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie mit Moulagen,
je Bestrahlungssitzung
Perkutane Kontaktbestrahlung mittels Radionukliden,
je Bestrahlungssitzung
Bestrahlung mittels intrakavitärer High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie,
je Bestrahlungssitzung
Bestrahlung mittels intraluminaler High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie,
je Bestrahlungssitzung
Bestrahlung mittels interstitieller High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie, durch Nadeln, Applikatoren oder Kanäle,
je Bestrahlungssitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13623, 13625, 13626 oder 13627 für die Pulsed-Dose-Radiotherapie,
bis zu 24 Stunden
Bestrahlung mittels permanenter Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie, durch Nadeln, Applikatoren oder Kanäle,
je Bestrahlungsserie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13621, 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13629 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von bis zu zwei Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13621, 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13629 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von bis zu zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13621, 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13629 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von mehr als zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
Bestrahlung mit Protonen bei folgenden Indikationen:
- Chordom oder Chondrosarkom - zerebrale arteriovenöse Malformation (AV) - Uveamelanom, sofern eine Brachytherapie, unabhängig der Technik, ungeeignet ist - Speicheldrüsenkarzinom - Ösophaguskarzinom - Tumor im Kindesalter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der Tumor in die Studienkonzepte der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und/oder der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Radioonkologie (APRO) integriert ist, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
Bestrahlung mit schweren Teilchen bei folgenden Indikationen:
- Chordom oder Chondrosarkom - zerebrale arteriovenöse Malformation (AV) - Uveamelanom, sofern eine Brachytherapie, unabhängig der Technik, ungeeignet ist - Speicheldrüsenkarzinom - Tumor im Kindesalter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der Tumor in die Studienkonzepte der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und/oder der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Radioonkologie (APRO) integriert ist, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13615, 13616, 13617, 13618, 13633 oder 13634 für die atemphasengesteuerte (computergesteuerte Atemtriggerung) Durchführung der Bestrahlung,
je Bestrahlungssitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13615, 13616, 13617, 13618, 13633 oder 13634 bei bildgeführter Bestrahlung (IGRT), unabhängig von der Art des bildgebenden Verfahrens (einschließlich Cone-Beam-Verfahren),
jedoch nicht bei Verwendung von MR-gesteuerter Bestrahlung, ggf. einschließlich Bildfusion, je Bestrahlungssitzung
Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmark-/Stammzelltransplantation,
je 1 Gy
Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen,
je 1 Gy
Lokoregionale Hyperthermie in Kombination mit einer Strahlen- und/oder Chemotherapie mit vorangehender Planung,
einschließlich - kontinuierlicher Temperaturmessung und Dokumentation der gemessenen Parameter, ggf. einschließlich - Überwachung der Vitalparameter - Anlegen und Lagekontrolle von Temperatursonden, je Sitzung
