GOÄNeuKompass
I. Radiologie
I. Radiologie
- 1.
Mit den Gebühren des Abschnitts O I sind folgende unselbständigen Teilleistungen abgegolten und nicht als selbständige Leistung gesondert abrechnungsfähig: - die Prüfung der Indikation, auch im Überweisungsfall - die Feststellung und Dokumentation der Indikation, auch der rechtfertigenden Indikation im Sinne der Strahlenschutzvorschriften - die Aufklärung - die Festlegung des konkreten Untersuchungsprotokolls - die technische Durchführung - die Befundung - die Erstellung, Dokumentation und Archivierung des obligaten schriftlichen Befundberichts, auch im Falle der Teleradiologie nach der Definition der Strahlenschutzvorschriften - die Übermittlung des schriftlichen Befundberichts und ggf. die mündliche Vorabinformation an den überweisenden und/oder nachbehandelnden Arzt - die Dokumentation und Archivierung der Bilddaten auf Röntgenfilm oder auf für die Langzeitdokumentation geeigneten Datenträgern einschließlich der Datensicherung - ggf. die Eintragungen in das Röntgennachweisheft
- 2.
Die Leistungen des Abschnitts O I sind nur bei Bilddokumentation auf einem für die (Langzeit-)speicherung geeigneten Datenträger berechnungsfähig. Die Vorgaben der anwendbaren Strahlenschutzvorschriften (z.B. StrSchV, RÖV, NiSG) sind in der jeweils gültigen Form zu beachten.
- 3.
Die Zweitbefundung oder Mitbefundung von Röntgenaufnahmen oder anderen bildgebenden Verfahren des Abschnitts O I, auch im Rahmen der Telemedizin und nach Nummer 13382, sind nur mit gesonderter medizinischer Begründung berechnungsfähig. Die medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Diese gesonderte Begründungspflicht gilt nicht für die Doppel- oder Konsensbefundung nach Nummer 13257. Die gutachtliche Zweitbefundung ist über die Leistungen nach Nummer 307 und 308 berechnungsfähig.
- 4.
Die Leistungen nach Nummer 14, 15 und 301 sind Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt O I und neben den Leistungen dieses Kapitels nicht gesondert berechnungsfähig. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht gegenüber dem auftraggebenden Arzt ist Bestandteil der Leistungen des Abschnitts O I und nicht gesondert berechnungsfähig. Werden mehrere Leistungen nach O I erbracht, die eine umfangreiche epikritische Bewertung erforderlich machen, kann ein ausführlicher Krankheits- und Befundbericht nach Nummer 302 berechnet werden. Eine Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Beratung(en) des Patienten sind nach Kapitel B gesondert berechnungsfähig.
- 5.
Die ärztliche Überprüfung der Indikation und die Festlegung des Untersuchungsumfangs ist auch im Überweisungsfall Bestandteil aller Leistungen des Abschnitts O I und nicht gesondert berechnungsfähig.
- 6.
Die Kosten für die Bestellung und Lieferung, Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung der zur Untersuchung notwendigen Kontrastmittel sind nicht gesondert berechnungsfähig. Versandkosten, die Kosten für Kontrastmittel sowie Sachkosten für interventionelle Leistungen sind nach § 10 gesondert berechnungsfähig.
- 7.
Die zur Untersuchung mittels Kontrastmittel erforderlichen Maßnahmen wie Einbringung(en) des Kontrastmittels, Stichkanalanästhesie, Sondierungen, Injektionen oder Infusionen (auch maschinell oder per Hochdruck), Punktionen, Gefäßkatheterisierung oder Probeinjektionen und ggf. anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Das gilt auch für Wund-/Druckverbände sowie die Pulsoxymetrie. Kontrastmitteluntersuchungen beinhalten auch die ggf. notwendigen Durchleuchtungen.
- 8.
Sofern in den entsprechenden Leistungen nicht anderes aufgeführt ist, setzen magnetresonanztomographische Untersuchungen die Durchführung von vier Sequenzen voraus. Dies gilt nicht für MR-Angiographien.
- 9.
Wird eine MR-Angiographie neben einer MRT derselben Körperregion erbracht, ist die MR-Angiographie nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
- 10.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann bei den Leistungen nach den Nummern 13262 – 13309 für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 11.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 12.
Bei Durchführung einer CT- oder MRT-Untersuchung unter assistierter und/oder kontrollierter apparativer Beatmung kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen.
Sialographie,
einschließlich - Sondierung und ggf. Erweiterung von Speicheldrüsenausführungsgängen - Einbringen von Kontrastmittel - Anfertigung der Röntgen-Aufnahme
Röntgenaufnahme von Zähnen,
je Projektion
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer
Panoramaschichtaufnahme eines Kiefers
Digitale Volumentomographie des Gesichtsschädels oder von Teilen des Gesichtsschädels oder der Kiefer,
ggf. einschließlich der Untersuchung der Schädelbasis anschließender 3D-Rekonstruktion
Röntgenaufnahmen von Fingern oder Zehen, jeweils in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13205 für ergänzende Ebene(n), ab der dritten Ebene
Röntgenaufnahmen von Handgelenk, Handwurzel, Mittelhand, allen Fingern einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel, Mittelfuß, allen Zehen eines Fußes oder Kniescheibe, jeweils in zwei Ebenen,
je Skelettteil
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13207 für ergänzende Ebene(n), ab der dritten Ebene
Röntgenaufnahmen von Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganzer Hand oder ganzem Fuß, Gelenken des Schultergelenks, Schlüsselbein, Beckenteil, Kreuzbein oder Hüftgelenk, jeweils in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13209 für ergänzende Ebene(n), ab der dritten Ebene
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13207 oder 13209 für gehaltene Aufnahme(n) und/oder Lagerungshilfe und/oder Lagekontrolle, ggf. einschließlich Markierung(en)
Röntgenaufnahme zur Bestimmung des Skelettalters,
einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und der gutachterlichen Beurteilung, ggf. mit Berechnung der prospektiven Endgröße
Röntgenübersichtsaufnahme des Beckens
Kontraströntgenuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks, Schultergelenks oder Diskographie
Kontraströntgenuntersuchung der Fingergelenke einer Hand, der Zehengelenke eines Fußes, eines oberen Sprunggelenks, eines unteren Sprunggelenks oder eines Ellenbogengelenks
Kontraströntgenuntersuchung der nicht in den Leistungen nach Nummer 13214 oder 13215 genannten übrigen Gelenke
Schädelübersichtsaufnahme,
ggf. in zwei Ebenen
Röntgenaufnahme von Schädelteilen in Spezialprojektionen,
je Teil
Röntgenaufnahme(n) von Nasennebenhöhlen
Röntgenaufnahme der Halswirbelsäule, in zwei Ebenen
Röntgenaufnahmen der Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13220 oder 13221 für Funktionsaufnahme(en)
Röntgenganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität,
ggf. in mehreren Ebenen
Röntgenaufnahme von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm),
je Zielvolumen
Röntgenaufnahme des knöchernen Thorax, Hemithorax, Schulterblatt oder Brustbein,
ggf. in zwei Ebenen
Röntgenaufnahme von Teilen des Skeletts in einer Ebene,
je Teil
Röntgenaufnahme von Halsorganen oder Mundboden,
ggf. in mehreren Ebenen
Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane, in einer Ebene
Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane, in mehreren Ebenen
Röntgenaufnahme der Speiseröhre,
ggf. einschließlich - ösophagogastraler Übergang - Doppelkontrastdarstellung - Durchleuchtung
Röntgenaufnahme des oberen Verdauungstraktes (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Monokontrastuntersuchung,
ggf. einschließlich - ösophagogastraler Übergang - Durchleuchtung
Röntgenaufnahme des oberen Verdauungstraktes (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Doppelkontrastdarstellung,
ggf. einschließlich - ösophagogastraler Übergang - Durchleuchtung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13231 oder 13232 für die Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet
Sonographie- oder bildwandlergesteuerte selektive Schmerztherapie(n) an der Wirbelsäule,
z.B. Facettengelenksinfiltration oder Periradikuläre Therapie, ggf. beidseitig, ggf. einschließlich - der erforderlichen Injektionen - Lokalanästhesie
CT-gesteuerte Schmerztherapie(n) an der Wirbelsäule, ggf. inklusive Iliosakralgelenk, ggf. beidseitig,
z.B. Facettengelenkinfiltration oder periradikuläre Therapie, Denervation, ggf. beidseitig, einschließlich - der erforderlichen Injektion - Lokalanästhesie, ggf. einschließlich Stimulation
Dünndarmkontraströntgenuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde,
ggf. einschließlich Legen einer Duodenalsonde
Monokontraströntgenuntersuchung des Dickdarms,
ggf. einschließlich Legen und Entfernen eines Ballonkatheters
Dickdarmdoppelkontraströntgenuntersuchung,
ggf. einschließlich Legen und Entfernen eines Ballonkatheters und Luftinsufflation
Röntgen-Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane,
einschließlich Legen und Entfernen eines Ballonkatheters, ggf. nach Markierung der benachbarten Hohlorgane
Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken, als selbständige Leistung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13240 für die Darstellung der gesamten Speiseröhre
Kontraströntgenuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen, und/oder Pankreasgängen
Röntgenübersichtsaufnahme des Bauches, in einer Ebene oder Projektion
Röntgenübersichtsaufnahme des Bauches, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen
Intravenöse Harntraktkontraströntgenuntersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13220, 13221, 13223 oder 13245 für ergänzende Ebene(n) ab der dritten Ebene oder für Spezialprojektion(en)
Retrograde Harntraktkontraströntgenuntersuchung,
je Seite
Refluxzystographie einschließlich Miktionsaufnahmen
Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung
Röntgenkontrastuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln
(z.B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie)
Röntgenaufnahme der Mamma einer Seite, in einer Ebene
Röntgenaufnahme der Mamma einer Seite, in zwei Ebenen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13251 oder 13252 für die kontrastmittelgestützte Untersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13251 oder 13252 für Vergrößerungsaufnahme oder Spotkompression
Digitale dreidimensionale Röntgenaufnahme der Mamma (Tomosynthese) einer Seite,
ggf. einschließlich der Generierung von Summationsbildern, je Projektionsebene
Präparateradiographie,
ggf. einschließlich Lamellenradiographie, ggf. in zwei Ebenen
Doppelbefundung oder Konsensbefundung von einer oder mehreren Röntgenaufnahme(n) der Mamma,
je Seite
Röntgenaufnahme der Mamma im Rahmen interventioneller Maßnahmen,
einschließlich der jeweiligen Intervention (z. B. Biopsie oder Markierung der Mamma), je Zielläsion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13258 für die Markierung mit Clips,
je Markierung
Vakuumsaugbiopsie der Mamma,
einschließlich - Patientenlagerung - Lokalanästhesie - Überprüfung der korrekten Entnahme durch Zielaufnahmen - blutungsstillende Kompression - Verschluss der Hautwunde, ggf. einschließlich Markierung mittels Draht oder Clip, für eine Zielläsion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13260 für weitere Zielläsionen,
je weiterer Zielläsion
Myelographie
Bronchographie
Röntgentomographien bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen,
je Strahlenrichtung oder Projektion
Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
Führungshilfe und/oder Lagekontrolle mittels Durchleuchtung(en) oder Zielaufnahme(n) z.B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen,
je Zielläsion
Führungshilfe und/oder Lagekontrolle mittels Computertomographie z. B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen,
je Zielvolumen
Führungshilfe und/oder Lagekontrolle mittels Magnetresonanztomographie z. B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen,
je Zielläsion
Serienangiographie arteriell oder venös im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Serienangiographie arteriell des Brust- und/oder Bauchraums,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 13269 oder 13270 für jede weitere Serienangiographie im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule oder des Brust- und/oder Bauchraums,
je Serie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13269 oder 13270 für die 3D-Rotationsangiographie im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule oder des Brust- oder Bauchraums
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13269 oder 13270 für die superselektive Angiographie von Arterien oder Venen
Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13274 für jede weitere Serie,
je Serie
Serienangiographie einer Extremität und ihrer Teile,
einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13276 für jede weitere Serie,
je Serie
Angiokardiographie einer Herzhälfte
Angiokardiographie beider Herzhälften
Venographie im Bereich des Schädels, Brust- und/oder Bauchraums
Venographie einer Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13281 für ergänzende Projektion(en),
je Sitzung
Perkutane Implantation oder Explantation eines Cavafilters,
einschließlich Angiographie
Perkutane Obliteration von oberflächlichen Venen durch intravasal eingebrachte Sonden,
z.B. mittels Radiofrequenzablation oder Laser, einschließlich Angiographie, je Extremität
Lymphographie,
je Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13285 für ergänzende Projektion(en),
je Sitzung
Perkutane Entfernung eines venös gelegenen Fremdkörpers durch z.B. Fangschlinge,
einschließlich Angiographie
Perkutane transluminale Dilatation und ggf. Rekanalisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Koronararterien sowie der intrakraniellen Arterien und der Aa. vertebrales,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Perkutane transluminale Dilatation und ggf. Rekanalisation einer oder mehrerer intrakraniellen Arterie(n) oder einer oder beider Vertebralarterie(n) oder einer oder mehrerer intrakraniellen Vene(n)/venöser Leiter,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Intraarterielle Lysebehandlung oder Thrombektomie einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Koronararterien, der intrakraniellen Arterien und der Aa. Vertebrales,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Intraarterielle Lysebehandlung oder Thrombektomie im Bereich einer oder mehrerer intrakraniellen Arterie(n) oder einer oder beider Vertebralarterie(n),
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation einer oder mehrerer Vene(n),
einschließlich Angiographie, ggf. einschließlich Thrombektomie von Venen, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Verschluss einer arteriellen Punktionsstelle mittels eines perkutan eingeführten Verschlusssystems
Perkutane Entfernung eines arteriell gelegenen Fremdkörpers durch z.B. Fangschlinge,
einschließlich Angiographie
Einbringen von Gefäßstützen (auch Stent-Prothesen) oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden in Arterien mit Ausnahme von Koronararterien und hirnversorgenden Arterien,
einschließlich aller angiographischen Darstellungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff, je Gefäß, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Einbringen von Gefäßstützen (auch Stent-Prothesen) oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden im Bereich der hirnversorgenden Arterien,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, je Gefäß, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Temporäre Okklusion einer oder mehrerer Arterien im Kopf-Hals-Bereich mittels Ballon,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff
Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im Kopf-Halsbereich oder im Spinalkanal,
einschließlich aller angiographischen Darstellungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Embolisation, auch Coiling einer oder mehrerer Arterie(n) oder einer oder mehrerer Gefäßfehlbildung(en) im Kopf-Halsbereich (extrakranielle Embolisation),
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Intrakranielle Embolisation, auch Coiling einer oder mehrerer Arterien oder von Gefäßfehlbildungen,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Embolisation der Leber oder einzelner Leberanteile unter Verwendung von Chemotherapeutika oder (chemotherapeutikatragender) Mikropartikel,
einschließlich aller angiographischen Darstellungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13301 für die transhepatische Pfortaderembolisation
Embolisation einer oder mehrerer Arterien im Bereich des Spinalkanals oder einer oder mehrerer spinaler Gefäßfehlbildungen,
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Angiographiegestützte perkutane Embolisation von Gefäßmissbildungen mittels Embolisations- und/oder Sklerosierungsmitteln
Embolisation der V. spermatica,
einschließlich angiographischer Kontrollen in zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff, Angiographie
Intervention an einer oder mehreren intrakraniellen Vene(n),
einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle nach dem Eingriff, bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13288, 13289, 13290, 13291, 13292, 13293, 13295, 13296, 13298, 13299, 13300, 13301, 13303 oder 13306 bei einer Leistungsdauer über 60 Minuten,
je weitere vollendete 15 Minuten
Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen,
einschließlich cholangiographischer Kontrollen in zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Transjugulärer intrahepatischer portosystemischer Stent-Shunt,
einschließlich angiographischer Kontrollen in zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an der Leber,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an der Lunge,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an der Niere,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Physikalische Gewebezerstörung durch Radiofrequenz, Laser, Wechselstrom, Mikrowelle oder Vergleichbares über perkutan, aber nicht intravasal eingebrachte Sonden an sonstigen Organen,
einschließlich der Diagnostik zur Platzierung, ggf. einschließlich computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Darstellung nach Intervention, je Sitzung
Computergesteuerte Ganzkörper-Tomographie, mindestens mit Darstellung von Hals, Thorax und Abdomen,
ggf. einschließlich - Untersuchung des Kopfes - Untersuchung der Extremitäten - Untersuchung der Wirbelsäule
Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich,
ggf. einschließlich der Untersuchung des kraniozervikalen Übergangs
Computergesteuerte Tomographie im Halsbereich
Computergesteuerte Tomographie im Thoraxbereich,
ggf. einschließlich Koronarkalkbestimmung
Computergesteuerte Tomographie im Abdominal- und/oder Beckenbereich
Computergesteuerte Tomographie eines Wirbelsäulenabschnitts, ggf. einschließlich des Rückenmarks, mit Darstellung mindestens zweier Zwischenwirbelräume (im Bereich der Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule) und/oder des Kreuzbeins,
ggf. einschließlich des Steißbeins, je Abschnitt
Computergesteuerte Tomographie einer Bandscheibe (Diskographie),
je Bandscheibe (Diskus)
Computergesteuerte Tomographie eines Kiefergelenks
Computergesteuerte Tomographie im Bereich einer Extremität und/oder deren Gelenke (Fußgelenk, Sprunggelenk, Kniegelenk, Handgelenk, Ellbogengelenk),
je Extremität
Computergesteuerte Tomographie einer Hand oder eines Fußes und/oder deren Teile
Computergesteuerte Tomographie der Schulterregion und/oder der Gelenke des Schultergürtels, je Körperseite und/oder beider Sternoclavikulargelenke
Computergesteuerte Tomographie des Beckenringes (auch Sakroiliakalgelenke/Symphyse) und/oder eines oder beider Hüftgelenke
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13322, 13324 oder 13325 für die intraartikuläre Kontrastdarstellung eines Gelenks
Zuschlag zu den nicht in den Leistungen nach Nummer 13322, 13324 oder 13325 erfassten übrigen Gelenken für die intraartikuläre Kontrastdarstellung
Computertomographische Angiographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
Computertomographische Angiographie im Kopf- und/oder Halsbereich
Computertomographische Angiographie im Thoraxbereich
Computertomographische Angiographie im Abdominal- und/oder Beckenbereich
Computertomographische Angiographie der Becken- und/oder Beingefäße
Computertomographische Angiographie einer Extremität
Computertomographische Angiographie einer Hand oder eines Fußes
Computergesteuerte Tomographie des Kolons,
ggf. einschließlich Legen eines Ballonkatheters
Computergesteuerte Tomographie des Dünndarms,
einschließlich Legen einer Duodenalsonde
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13335 oder 13336 für ein Enteroklysma nach Sondeneinführung
Computergesteuerte Tomographie der Bronchien
Computergesteuerte Tomographie der Nieren, Harnleiter und Harnblase
Computergesteuerte Tomographie von Gangsystemen, Fistel(n) und/oder Höhlen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13321, 13324, 13325, 13328, 13329, 13330, 13331, 13333, 13334, 13335, 13336, 13338, 13339 oder 13340 für ergänzende computergesteuerte Tomographie(n)
(z.B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik), je Verfahren einmal je Sitzung
Computergesteuerte Tomographie des Herzens und/oder der herznahen großen Gefäße,
ggf. einschließlich der herzversorgenden Gefäße (Herzkranzgefäße), Funktionsanalyse und Koronarkalkbestimmung
Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung
Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen Skelettteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik
Ganzkörper-Magnetresonanztomographie, mindestens mit Darstellung von Hals, Thorax und Abdomen,
ggf. einschließlich - Untersuchung des Kopfes - Untersuchung der Extremitäten
Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes,
ggf. einschließlich des cranio-zervikalen Übergangs
Magnetresonanztomographie der Halsorgane
Magnetresonanztomographie der gesamten Wirbelsäule (Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule)
Magnetresonanztomographie eines Wirbelsäulenabschnitts mit Darstellung mindestens zweier Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust oder Lendenwirbelsäule,
im Bereich der Lendenwirbelsäule ggf. einschließlich Iliosakralgelenk und/oder Kreuzbein und/oder Steißbein, je Abschnitt
Zuschlag zu der Leistung nach 13350 für MR-Myelographie zur Darstellung des Spinalkanals, des Myelons und der Wurzeltaschen eines Wirbelsäulenabschnitts (Hals- oder Brust- oder Lendenwirbelsäule)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13350 für MR-Myelographie zur Darstellung des Spinalkanals, des Myelons und der Wurzeltaschen eines Wirbelsäulenabschnitts (Hals- oder Brust- oder Lendenwirbelsäule) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für Magnetresonanztomographie mit Flussmessung (Liquor und/oder Blutflussmessung)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für Magnetresonanztomographie mit Diffusions-Tensor-Imaging
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für die Magnetresonanztomographie mit Diffusionsgewichtung und/oder Perfusionsimaging
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für mindestens zwei zusätzliche Sequenzen bei komplexen Fragestellungen bzw. Erkrankungen wie z. B. Hirntumoren, Epilepsie, Multiple Sklerose
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für mindestens zwei zusätzliche Sequenzen bei komplexen Fragestellungen bzw. Erkrankungen wie z.B. Hirntumoren, Epilepsie, Multiple Sklerose bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13349 oder 13350 für computergesteuerte Analyse der Hirnfeinstrukturen oder Hirngefäße bzw. der Feinstrukturen oder Gefäße des zentralen Nervensystems (z. B. Volumetrie)
Magnetresonanztomographie des kompletten Brust- und Bauchraumes,
ggf. einschließlich - des Halsbereichs - axillärer und inguinaler Lymphabflussgebiete
Magnetresonanztomographie parenchymatösen Oberbauchorgane
Magnetresonanztomographie des Abdomens und/oder fetale Magnetresonanztomographie
Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax oder des Beckens
Magnetresonanztomographie von Gangsystemen, Fistel(n) und/oder Höhlen
Magnetresonanztomographie des Kolons,
ggf. einschließlich Legen eines Ballonkatheters
Magnetresonanztomographie des Dünndarms, einschließlich Legen einer Duodenalsonde
Magnetresonanztomographie der Prostata,
ggf. mittels transrektaler Spule
Funktionelle und statische MR-Defäkographie,
einschließlich Anlage eines transrektales Katheters und Kontrastmitteleinbringung
Magnetresonanztomographie im Bereich einer Extremität und/oder deren Gelenke (Sprunggelenk, Kniegelenk, Handgelenk, Ellbogengelenk),
je Extremität
Magnetresonanztomographie einer Hand oder eines Fußes und/oder deren Teile
Magnetresonanztomographie der Schulterregion und/oder der Gelenke des Schultergürtels, je Körperseite, und/oder beider Sternoclavikulargelenke
Magnetresonanztomographie des Beckenrings und/oder der Sakroiliakalgelenke,
ggf. einschließlich der Symphyse eines oder beider Hüftgelenke
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13368, 13369, 13370 oder 13371 für die intraartikuläre magnetresonanztomographische Kontrastdarstellung eines Gelenks
Magnetresonanztomographie einer oder beider Mammae,
ggf. einschließlich - Darstellung der thorakalen Lymphabflussgebiete - der axillären Lymphabflussgebiete, ein- oder beidseits
Magnetresonanz-Angiographie (MRA) der gesamten Aorta
Magnetresonanz-Angiographie (MRA) der Arterien und/oder Venen im Halsbereich oder oberen Thoraxbereich (z. B. supraaortale Äste mit Aortenbogen) oder Thorax-Abdomen-Bereich oder Abdomen-Beckenbereich
Angiographie-Magnetresonanztomographie der Becken- und Beingefäße
Magnetresonanz-Angiographie einer Extremität und/oder deren Abschnitte (Ober- und Unterarm oder Ober- und Unterschenkel),
ggf. einschließlich Hand oder Fuß
Angiographie-Magnetresonanztomographie einer Hand oder eines Fußes
Magnetresonanztomographie des Herzens nativ einschließlich Funktionsanalyse,
ggf. einschließlich EKG-Überwachung und/oder EKG-Triggerung
Magnetresonanztomographie des Herzens mit Kontrastmittel zur Myokardcharakterisierung und Vitalitätsanalyse,
ggf. einschließlich EKG-Überwachung und/oder EKG-Triggerung
Untersuchung mit physikalisch definierter oder pharmakologischer Belastung einschließlich Funktionsanalyse, zeitgleich mit der Leistung nach Nummer 13342, 13379 oder 13380,
einschließlich Medikamentenapplikation, EKG- und Blutdrucküberwachung, ggf. einschließlich EKG-Triggerung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13381 für radiologisch-kardiologisches Konsil und/oder Mitbefundung
Quantitative softwaregestützte Analyse der funktionellen Herzparameter,
einschließlich Flussmessung, ggf. einschließlich EKG-Überwachung und/oder EKG-Triggerung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13379, 13380 oder 13383 für die Analyse des rechten Ventrikels
Magnetresonanz-Angiographie (MRA) der intrakraniellen Arterien und/oder Venen
Fusion der Bilddaten computertomographischer und/oder magnetresonanztomographischer Tomographien mit den Bilddaten einer Untersuchung mit der Positronen-Emissions-Tomographie (z. B. PET-CT, PET-MRT, SPECT-CT),
einschließlich Kontrolle
Magnetresonanztomographie zur Bestrahlungsplanung und/oder OP-Navigationsplanung
Funktionelle Magnetresonanztomographie im Rahmen der Epilepsiediagnostik oder im Rahmen der Diagnostik von Hirntumoren oder vaskulären Malformationen im Bereich des Gehirns,
ggf. einschließlich EEG-Triggerung
Echtzeit-Magnetresonanz-Monitoring zur intraoperativen Therapiekontrolle, zur MRT-gesteuerten fokussierten Ultraschalltherapie oder Echtzeit-MRT des Herzens
Magnetresonanztomographische Untersuchung mit weniger als vier Sequenzen (z. B. flair Sequenz Hirnschädel des Kindes) oder abgebrochene Untersuchung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13314, 13315, 13317, 13318, 13319, 13320, 13321, 13322, 13324, 13325, 13328, 13329, 13330, 13331, 13332, 13333, 13334, 13335, 13336, 13338, 13339, 13340, 13342, 13347, 13348, 13349, 13350, 13351, 13359, 13360, 13361, 13362, 13363, 13364, 13365, 13366, 13371, 13374, 13375, 13376, 13377, 13378, 13379, 13385, 13387, 13388 oder 13390 für zusätzliche Sequenzen bei Einsatz von intravenösem Kontrastmittel (bei CT)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13347, 13348, 13349, 13350, 13351, 13359, 13360, 13361, 13362, 13363, 13364, 13365, 13366, 13368, 13370, 13371, 13374, 13375, 13376, 13377, 13378, 13379, 13385, 13387, 13388 oder 13390 für zusätzliche Sequenzen bei Einsatz von intravenösem Kontrastmittel (bei MRT)
MRT Spektroskopie,
einschließlich Auswertung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 141,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 141,00 EUR bis zu 380,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 380,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Digitale Volumentomographie eines Kieferteils oder eines Extremitätengelenks,
ggf. einschließlich anschließender 3D-Rekonstruktion
