GOÄNeuKompass

Ziffer

4610

76,11

Spermienpräparation, Aufbereitung,

einschließlich aller notwendigen Kontrollen vor oder nach der Präparation oder Kapazitation, ggf. einschließlich - Dichtegradientenisolierung oder anderer Verfahren - Waschen des Ejakulates

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4610 ist im Rahmen einer Insemination/IVF-Maßnahme unabhängig von der Aufbereitungsart nur einmal berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

  1. 1.

    Ein Versuch beinhaltet alle Maßnahmen mit dem Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft wie hormonelle Stimulation, Insemination, In-Vitro-Fertilisation einschließlich Embryonentransfer, intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bis maximal zum ersten Schwangerschaftstest.

  2. 2.

    Neben den Leistungen nach Nummer 4600, 4602, 4603 oder 4611 sind die Leistungen nach Nummer 1200, 1222, 1226 oder 1227 sowie die dazugehörenden Zuschläge nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer
4609

Biochemische oder mechanische Spermienpräparation aus Gewebe oder Punktat des Hodens oder Nebenhodens,

einschließlich - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung - Auftauen einer kryokonservierten Hodengewebsprobe (HGP) - aller notwendigen Spermienpräparationen und Kapazitationen, bis zu zwei Stunden Suchzeit

205,32
Nächste Ziffer
4611

Embryotransfer,

einschließlich - aller durchgeführten Maßnahmen, Untersuchungen, Beratungen, Vor- und Nachbereitungen - vaginaler Behandlung - Desinfektion - Reinigung des Zugangsgebietes - mikroskopischer Untersuchung der Embryonen vor Embryotransfer - mikroskopisch kontrollierter Aufnahme in den Katheter - Einbringen in die Gebärmutter - Injektion der oder des Embryo(nen) - aller notwendigen sonographischen Untersuchungen oder Kontrollen am Transfertag - mikroskopischer Untersuchung des Katheters nach dem Transfer - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung - medizinisch notwendiger Nachbetreuung bis zum Verlassen der Einrichtung

175,92

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