GOÄNeuKompass

Ziffer

4604

Zuschlag32,59

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4603 bei Follikelpunktion mit mehr als 12 gewonnenen Eizellen.

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag ist je Eizelle über die Anzahl 12 hinaus berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

  1. 1.

    Ein Versuch beinhaltet alle Maßnahmen mit dem Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft wie hormonelle Stimulation, Insemination, In-Vitro-Fertilisation einschließlich Embryonentransfer, intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bis maximal zum ersten Schwangerschaftstest.

  2. 2.

    Neben den Leistungen nach Nummer 4600, 4602, 4603 oder 4611 sind die Leistungen nach Nummer 1200, 1222, 1226 oder 1227 sowie die dazugehörenden Zuschläge nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer
4603

Follikelpunktion zur Eizellgewinnung, zur Gewinnung von null bis zu zwölf Eizellen,

einschließlich - Desinfektion/Reinigung des Zugangsgebietes - transvaginaler sonographisch unterstützter Follikelpunktion und Eizellabsaugung/Eizellentnahme - Untersuchung der Follikelflüssigkeit - Isolierung der Eizell-Kumuluskomplexe aus dem Follikelpunktat - mikroskopisch-zytologischer Untersuchung der aus dem Ovar entnommenen Follikel mit Feststellung des Reifegrades - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung - aller sonographischen Untersuchungen - ambulanter Nachbetreuung am Punktionstag, ggf. einschließlich - Gebärmutterhalsdehnung und transvaginaler Untersuchung - Punktion des Douglasraumes - zusätzlichem Spülen des Follikels - notwendigem Stillen einer vaginalen Blutung mittels Tamponade

270,86
Nächste Ziffer
4605

In-Vitro-Fertilisation (IVF), evtl. mit ICSI,

einschließlich -Fertilisation der Eizellen durch Hinzufügen der Spermiensuspension oder zusätzlich abzurechnender Mikroinsemination nach Nummer 4606 - Präparation der Oozyten vor Anlegen der Eizellkulturen - Anlegen der Eizell-Spermien-Kulturen - Putzen der Eizell-Kumuluskomplexe mit mikroskopisch-zytologischer Untersuchung zur Beurteilung der Befruchtung - Pronucleus-Kultivierung bis zum ersten Tag nach der Eizellentnahme - aller vorbereitenden/begleitenden Maßnahmen (u.a. Temperatur/-Gaseichung, Ansetzen Kulturmedium etc.) - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung

820,94

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