GOÄNeuKompass

Ziffer

4602

174,86

Insemination, unabhängig von der Art der durchgeführten Insemination,

einschließlich aller in der gleichen Sitzung durchgeführten Teilleistungen: - Beratung - transvaginaler Ultraschall - vaginaler Behandlung - Spiegeleinstellung und Desinfektion der Scheide, ggf. einschließlich - Gebärmutterhalsdehnung und Anhaken der Portio - Katheterisierung von Gängen und Fisteln

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

  1. 1.

    Ein Versuch beinhaltet alle Maßnahmen mit dem Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft wie hormonelle Stimulation, Insemination, In-Vitro-Fertilisation einschließlich Embryonentransfer, intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bis maximal zum ersten Schwangerschaftstest.

  2. 2.

    Neben den Leistungen nach Nummer 4600, 4602, 4603 oder 4611 sind die Leistungen nach Nummer 1200, 1222, 1226 oder 1227 sowie die dazugehörenden Zuschläge nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer
4601Zuschlag

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4600 für besonders lange Stimulationen (über 20 Tage), z. B. bei Patientinnen mit polyzystischen Ovarien (PCO),

für besonders lange Stimulationsüberwachung, z.B. bei Patientinnen mit PCO-Syndrom oder unzureichender Reaktion ab dem 15. Stimulationstag bis zur Ovulationsauslösung.

63,80
Nächste Ziffer
4603

Follikelpunktion zur Eizellgewinnung, zur Gewinnung von null bis zu zwölf Eizellen,

einschließlich - Desinfektion/Reinigung des Zugangsgebietes - transvaginaler sonographisch unterstützter Follikelpunktion und Eizellabsaugung/Eizellentnahme - Untersuchung der Follikelflüssigkeit - Isolierung der Eizell-Kumuluskomplexe aus dem Follikelpunktat - mikroskopisch-zytologischer Untersuchung der aus dem Ovar entnommenen Follikel mit Feststellung des Reifegrades - notwendiger Dokumentation nach Transplantationsgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion sowie ggf. bestehenden landesrechtlichen Regelungen der zuständigen Landesärztekammer und Arzneimittelgesetz in der jeweils gültigen Fassung - aller sonographischen Untersuchungen - ambulanter Nachbetreuung am Punktionstag, ggf. einschließlich - Gebärmutterhalsdehnung und transvaginaler Untersuchung - Punktion des Douglasraumes - zusätzlichem Spülen des Follikels - notwendigem Stillen einer vaginalen Blutung mittels Tamponade

270,86

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