GOÄNeuKompass
Ziffer
4320
Zuschlag27,54 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4318 für segmentale Ableitung somatosensorisch evozierter Potentiale bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 4320 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 4319, 4352, 4353 oder 4354 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
4319ZuschlagAusschluss
23,54 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4318 für segmentale Ableitung somatosensorisch evozierter Potentiale
4352ZuschlagAusschluss
15,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts G I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 56,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
4353ZuschlagAusschluss
25,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts G I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 56,00 EUR bis zu 86,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
4354ZuschlagAusschluss
35,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts G I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 86,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag für (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
I. Neurologie, Neuropädiatrie
- 1.
Bei einer Staffelung nach Funktions-/Untersuchungsbereichen ist die Anzahl der tatsächlich untersuchten Bereiche in der Rechnung anzugeben.
