GOÄNeuKompass
3070
Zuschlag29,44 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035, 3041 oder 3055 für schwierigen Zugang mit Notwendigkeit von Drähtewechsel und/oder Verwendung eines oder mehrerer spezieller Katheter und/oder Verwendung einer langen Schleuse
Zuschlag für (3)
Invasive elektrophysiologische kardiologische Untersuchung durch Einführung von bis zu drei bi- oder multipolaren Elektrodenkathetern unter kontinuierlicher EKG- und Röntgenkontrolle,
einschließlich - Infiltrationsanästhesie(n) Punktion Einbringen von bis zu drei konventionellen Schleusen; Vorbringen und Positionieren von bis zu drei Kathetern aller erforderlichen Infusion(en) Durchleuchtungsleistungen EKG-Registrierung - Medikamentengabe (z. B. Heparin) - Katheterentfernung, manueller Kompression und Verband, ggf. einschließlich - transseptaler Sondierung des linken Vorhofs (außer transeptaler Punktion) - Sondierung des zu untersuchenden Herzanteils Auswechseln eines oder mehrerer Katheter Blutgasanalyse
Katheterablation von Herzrhythmusstörungen,
einschließlich - Erfolgskontrolle per EKG und intrakardiale Ableitungen - Stimulationsmanöver - medikamentöse Provokation(en), ggf. einschließlich ferngesteuerter Ablationsverfahren
Rechtsherzkatheteruntersuchung mit Pulmonalisdruckmessung,
einschließlich Punktion Einbringen einer konventionellen Schleuse; Vorbringen und Positionieren eines Katheters aller erforderlichen Infusion(en) angiographischer und/oder Durchleuchtungsleistungen bis zu einer Serie Druckmessungen EKG-Registrierung Blutgasanalyse - Kontrastmittelgabe(n) Medikamentengabe (z. B. Heparin) - Katheterentfernung, manueller Kompression und Verband, ggf. einschließlich - Infiltrationsanästhesie(n) transseptaler Sondierung des linken Vorhofs (außer transseptaler Punktion) - HZV-Messung - Sondierung des zu untersuchenden Herzanteils Auswechseln eines oder mehrerer Katheter über Führungsdrähte
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Invasive Kardiologie
- 1.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
