GOÄNeuKompass

Ziffer

3055

105,00

Rechtsherzkatheteruntersuchung mit Pulmonalisdruckmessung,

einschließlich Punktion Einbringen einer konventionellen Schleuse; Vorbringen und Positionieren eines Katheters aller erforderlichen Infusion(en) angiographischer und/oder Durchleuchtungsleistungen bis zu einer Serie Druckmessungen EKG-Registrierung Blutgasanalyse - Kontrastmittelgabe(n) Medikamentengabe (z. B. Heparin) - Katheterentfernung, manueller Kompression und Verband, ggf. einschließlich - Infiltrationsanästhesie(n) transseptaler Sondierung des linken Vorhofs (außer transseptaler Punktion) - HZV-Messung - Sondierung des zu untersuchenden Herzanteils Auswechseln eines oder mehrerer Katheter über Führungsdrähte

Mögliche Zuschläge (16)

3056Zuschlag
145,38 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 oder 3055 für die ergometrische Belastung

3057Zuschlag
243,03 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 oder 3055 für die ergometrische Belastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

3058Zuschlag
445,28 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für die interventionelle Einengung einer insuffizienten Herzklappe (z.B. Clipping),

einschließlich transösophagealer Echokardiographie, ggf. einschließlich Einbringen eines transvenösen passageren Schrittmachers - Einbringen eines Einschwemmkatheters zum hämodynamischen Monitoring

3059Zuschlag
108,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022 oder 3055 für angiographische und/oder Durchleuchtungsleistungen ab zwei Serien

3061Zuschlag
112,93 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für Myokardbiopsien

3062Zuschlag
77,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3022 oder 3055 für Koronarvenenkatheterisierung(en),

je Gefäß

3063Zuschlag
138,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für transseptale Punktion(en), je Sondierung des linken Vorhofs und/oder der linken Herzkammer vom rechten Herzen ausgehend

3064Zuschlag
101,00 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für Sondierung atypischer nicht-koronarer Gefäßabgänge bei einem angeborenen Herzfehler

3066Zuschlag
17,97 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei Beatmung des Patienten

3067Zuschlag
35,93 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei instabiler Hämodynamik mit Erfordernis kreislaufstabilisierender Maßnahmen

3068Zuschlag
53,90 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für kathetergestützte Stufenoxymetrie (z. B. zur Diagnostik eines Shunt-Vitiums)

3069Zuschlag
17,97 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 oder 3055 für Platzierung von Kathetern im Koronarsinus oder auf der linken Seite

3070Zuschlag
29,44 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035, 3041 oder 3055 für schwierigen Zugang mit Notwendigkeit von Drähtewechsel und/oder Verwendung eines oder mehrerer spezieller Katheter und/oder Verwendung einer langen Schleuse

3071Zuschlag
256,43 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3055 für interventionelle Eröffnung einer Pulmonalatresie mittels Punktion und anschließender Ballondilatation

3072Zuschlag
17,18 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3055 für pharmakologische Testung im kleinen Kreislauf,

je Testserie

3073Zuschlag
162,58 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für die Vorhofseptumerweiterung

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

III. Invasive Kardiologie

  1. 1.

    Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.

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