GOÄNeuKompass
3041
585,51 €Katheterablation von Herzrhythmusstörungen,
einschließlich - Erfolgskontrolle per EKG und intrakardiale Ableitungen - Stimulationsmanöver - medikamentöse Provokation(en), ggf. einschließlich ferngesteuerter Ablationsverfahren
Mögliche Zuschläge (10)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für aufwendige transseptale Punktion bei Vorhandensein eines septalen Implants oder Z.n. operativem Eingriff am Vorhofseptum oder für mehrfache transseptale Punktionen in derselben Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für transseptale Punktion(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für die intrainterventionelle(n) sonographische(n) Kontrolle(en) der Ablation(en) (intrakardiales Echo)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für Katheterablation(en) bei mehr als einer Entität von Rhythmusstörung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für die Ablation einer Rhythmusstörung im linken Vorhof oder einer Kammerrhythmusstörung bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 oder 3041 für das konventionelle intrakardiale Mapping,
ggf. einschließlich Re-Mapping (supra-)ventrikulärer Tachykardien unter radiologischer Kontrolle
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 oder 3041 für die Anwendung von elektroanatomischen und vergleichbaren Mapping-Verfahren (z.B. 3D-Verfahren)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei Beatmung des Patienten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei instabiler Hämodynamik mit Erfordernis kreislaufstabilisierender Maßnahmen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035, 3041 oder 3055 für schwierigen Zugang mit Notwendigkeit von Drähtewechsel und/oder Verwendung eines oder mehrerer spezieller Katheter und/oder Verwendung einer langen Schleuse
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Invasive Kardiologie
- 1.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
