GOÄNeuKompass
3042
Zuschlag99,00 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für aufwendige transseptale Punktion bei Vorhandensein eines septalen Implants oder Z.n. operativem Eingriff am Vorhofseptum oder für mehrfache transseptale Punktionen in derselben Sitzung
Der Zuschlag nach Nummer 3042 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Invasive Kardiologie
- 1.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
Katheterablation von Herzrhythmusstörungen,
einschließlich - Erfolgskontrolle per EKG und intrakardiale Ableitungen - Stimulationsmanöver - medikamentöse Provokation(en), ggf. einschließlich ferngesteuerter Ablationsverfahren
585,51 €Nächste Ziffer