GOÄNeuKompass
3021
Zuschlag27,19 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 für die Radiofrequenzperforation im Herzen, an einer Herzklappe oder an herznahen Gefäßen, bei Kindern bis einschließlich 8. Lebensjahr
Der Zuschlag nach Nummer 3021 ist neben der Leistung nach Nummer 3095, 3096 oder 3097 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (3)
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 227,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 227,00 EUR bis zu 460,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 460,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Invasive Kardiologie
- 1.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 für pharmakologische Testung(en) bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit angeborenen Herzfehlern und/oder pulmonaler Hypertonie
27,19 €Nächste ZifferElektive Koronarintervention,
einschließlich - Infiltrationsanästhesie aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengaben (ohne Thrombolyse oder i.v. Plättchenhemmer) - kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Punktion (modifizierte Seldingertechnik oder Sones-Technik (Gefäßfreilegung)) Einbringen einer konventionellen Schleuse - Vorlegen und Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung Vorbringen und Positionieren eines Katheters Einbringen von Medikamenten über einen Katheter Bestimmung einer Blutgasanalyse Entfernen der Schleuse und Gefäßabdrückung, Verband Durchleuchtungsleistungen zum Kathetervorbringen und Positionieren Einbringen von Kontrastmittel in den Katheter - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich zentralvenöser, arterieller oder aortaler Druckmessung, je Herzkranzgefäß
572,19 €