GOÄNeuKompass
3022
572,19 €Elektive Koronarintervention,
einschließlich - Infiltrationsanästhesie aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengaben (ohne Thrombolyse oder i.v. Plättchenhemmer) - kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Punktion (modifizierte Seldingertechnik oder Sones-Technik (Gefäßfreilegung)) Einbringen einer konventionellen Schleuse - Vorlegen und Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung Vorbringen und Positionieren eines Katheters Einbringen von Medikamenten über einen Katheter Bestimmung einer Blutgasanalyse Entfernen der Schleuse und Gefäßabdrückung, Verband Durchleuchtungsleistungen zum Kathetervorbringen und Positionieren Einbringen von Kontrastmittel in den Katheter - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich zentralvenöser, arterieller oder aortaler Druckmessung, je Herzkranzgefäß
Das behandelte Herzkranzgefäß ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 3022 ist in einer Sitzung neben der Leistung nach Nummer 3001 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (2)
Mögliche Zuschläge (8)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3022 für die Implantation eines oder mehrerer Stents oder den Einsatz alternativer Angioplastiemethoden,
je Gefäß
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3022 für den Einsatz von Protektionssystemen (Embolieschutzsysteme)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3008 oder 3022 für die Wiedereröffnung eines chronisch verschlossenen Gefäßes bei einer Interventionsdauer über 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022 oder 3033 für arteriellen Gefäßverschluss durch gesondertes System nach Schleusenentfernung,
einschließlich Kontrastmitteleinbringung, Angiographie und Durchleuchtung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022 oder 3055 für angiographische und/oder Durchleuchtungsleistungen ab zwei Serien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3022 oder 3055 für Koronarvenenkatheterisierung(en),
je Gefäß
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei Beatmung des Patienten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei instabiler Hämodynamik mit Erfordernis kreislaufstabilisierender Maßnahmen
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Invasive Kardiologie
- 1.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 für die Radiofrequenzperforation im Herzen, an einer Herzklappe oder an herznahen Gefäßen, bei Kindern bis einschließlich 8. Lebensjahr
27,19 €Nächste ZifferZuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3022 für die Implantation eines oder mehrerer Stents oder den Einsatz alternativer Angioplastiemethoden,
je Gefäß
140,00 €