GOÄNeuKompass

Ziffer

4867

35,16

Postoperative Messung der Achslage einer torischen intraokularen Sonderlinse

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4867 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 10369 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde

  1. 1.

    Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.

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