GOÄNeuKompass

Ziffer

4866

43,28

Postoperative Betreuung, Führung und Schulung eines Patienten nach Implantation einer intraokularen Sonderlinse mit Zusatzfunktion

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4866 ist nach der Implantation einer intraokularen Sonderlinse mit Zusatzfunktion nur einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4866 ist neben Beratungs- und Schulungsleistungen nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde

  1. 1.

    Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.

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