GOÄNeuKompass

Ziffer

4349

Zuschlag80,98

Zuschlag im Zusammenhang mit der Leistung nach 1107 für spezielles Neuromonitoring im Rahmen der intensivmedizinischen Behandlung zur kontinuierlichen Überwachung der Hirn- und Hirnstammfunktionen mittels Monitoring von EEG und evozierten Potentialen,

ggf. einschließlich - kortikalem EEG - wiederholtem syndromspezifischen Scoring bzw. partieller neurologischer Untersuchung, über mindestens 12 Stunden Dauer

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 4349 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 4349 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Neurologie, Neuropädiatrie

  1. 1.

    Bei einer Staffelung nach Funktions-/Untersuchungsbereichen ist die Anzahl der tatsächlich untersuchten Bereiche in der Rechnung anzugeben.

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