GOÄNeuKompass
Ziffer
3207
Zuschlag64,51 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 3207 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 3206, 3246, 3247 oder 3248 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
3206ZuschlagAusschluss
55,14 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde,
je Sitzung
3246ZuschlagAusschluss
15,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 94,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
3247ZuschlagAusschluss
25,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 94,00 EUR bis zu 222,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
3248ZuschlagAusschluss
35,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 222,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Vorherige Ziffer
3206Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde,
je Sitzung
55,14 €Nächste Ziffer3208
Anlage oder Wechsel einer perkutan-endoskopischen Gastrostomie (PEG),
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie(n) - Pulsoyxmetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - Wundversorgung, je Sitzung
220,49 €