GOÄNeuKompass
3203
158,91 €Ösophago-Gastro-Duodenoskopie,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Rachen - bis zu fünf Probeexzisionen/Punktionen - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks, je Sitzung
Bei Ansatz der Nummer 3203 neben der Nummer 4968 ist die medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
Mögliche Zuschläge (21)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für endoskopische Sklerosierungsbehandlung(en) von Ösophagus- und/oder Fundusvarizen,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für endoskopische Sklerosierungsbehandlung(en) von Ösophagus- und/oder Fundusvarizen bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Durchführung von mehr als fünf Probeexzisionen,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s) und/oder Magenballon und/oder perkutanen-endoskopischen Gastro- oder Jejunostomien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s) und/oder Magenballon und/oder perkutanen-endoskopischen Gastro- oder Jejunostomien bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent),
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung nicht selbst-expandierenden Prothese (Stent) oder Implantation eines Magenballons,
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung nicht selbst-expandierenden Prothese (Stent) oder Implantation eines Magenballons bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Entfernung von bis zu drei Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Entfernung eines Polypen ab dem 4. Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Entfernung eines Polypen von mehr als 10 mm im Durchmesser mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die chromoendoskopische Untersuchung oder die Untersuchung mittels optischer Verfahren (Narrow Band Imaging (NBI) und/oder Blue Light Imaging (BLI)/Light Color Imaging (LCI) und/oder ähnliche Bildgebungsverfahren),
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für Mukosektomie(n) mittels Schlinge oder Kappe oder Ligatur,
ggf. einschließlich Unterspritzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Submukosa-Dissektion,
einschließlich Unterspritzung, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Behandlung(en) mittels Clipping oder Ligatur oder Unterspritzung,
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für endoskopische Laservaporisation(en) und/oder Argon-Plasma-Koagulation(en),
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Ballondilatation oder Bougierung,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Ballondilatation oder Bougierung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
