GOÄNeuKompass
Ziffer
1106
Zuschlag24,11 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1105 für mehr als drei Stromstöße
Zuschlag für (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
Vorherige Ziffer
1105
Elektrostimulation und/oder Defibrillation und/oder Kardioversion des Herzens,
bis zu drei Stromstöße
58,03 €Nächste Ziffer1107
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung,
ggf. einschließlich eines invasiven Kreislaufmonitorings mittels eines arteriellen Katheters, Dauer bis zu 24 Stunden
120,00 €