GOÄNeuKompass
Ziffer
1105
58,03 €Elektrostimulation und/oder Defibrillation und/oder Kardioversion des Herzens,
bis zu drei Stromstöße
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach Nummer 1105 ist neben der Leistung nach Nummer 2920 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (1)
Mögliche Zuschläge (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
