GOÄNeuKompass
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 703, 705, 706, 708, 709, 711, 713, 714 oder 716 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
- 2.
Die Leistungen nach Nummer 704, 710, 744, 751, 758, 760, 765, 773, 777, 780 oder 781 sind jeweils einmal je Kalendertag berechnungsfähig.
- 3.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 sind je Gefäßzugang einmal, jedoch nicht mehr als zweimal je Kalendertag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße sowie deren Dokumentation in der Rechnung voraus.
- 4.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 sind während eines Kalendertages nebeneinander berechnungsfähig, sofern mehrere Infusionsleistungen zeitlich getrennt oder über unterschiedliche Gefäßzugänge erbracht werden. Eine Dokumentation in der Rechnung ist erforderlich.
- 5.
Sofern während eines Kalendertages bei liegendem Gefäßzugang mehrere Infusionsleistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 im zeitlichen Zusammenhang nacheinander erbracht werden, ist nur die jeweils am höchsten bewertete Leistung berechnungsfähig.
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
(auch mittels eines liegenden venösen Zugangs), ggf. einschließlich - erforderlicher Venenpunktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
Kapillarblutentnahme,
auch zur Blutgasanalyse, einschließlich Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
(auch mittels eines liegenden arteriellen Zugangs), ggf. einschließlich Versorgung der Punktionsstelle inklusive Anlage eines Kompressionsverbands, je Sitzung
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär,
einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 703 für die Applikation von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung einschließlich der Nachbeobachtung (z. B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Therapeutische Injektion(en) von Botulinum-Toxin, z.B. zur Behandlung zentral-motorischer Störungen, einer Hyperhidrosis, einer peripheren Tendopathie, eines Torticollis oder eines Blepharospasmus,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Indikation, je Seite
Injektion(en) von Botulinum-Toxin zur kosmetischen Behandlung,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Sitzung
Behandlung von Krampfadern durch Verödung mittels Injektion,
ggf. einschließlich Schaumsklerosierung, je Extremität und je Sitzung
Injektion in Harn- oder Geschlechtsorgane,
einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
Injektion, intravenös,
einschließlich Venenpunktion, sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 709 für Applikation von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung einschließlich der Nachbeobachtung (z. B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Injektion, intraarteriell,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Kompressionsverband, je Sitzung
Thrombininjektion nach Anwendung eines Katheters in einer Arterie
Injektion, intraartikulär (in ein Gelenk),
einschließlich Punktion zur Lagekontrolle sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Gelenk
Injektion in den Periduralraum,
einschließlich der erforderlichen Punktion des Periduralraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Injektion in den Subarachnoidalraum,
einschließlich der erforderlichen Punktion des Subarachnoidalraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Injektion, intraaortal oder intrakardial, ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter,
einschließlich der vorangehenden Punktion der Aorta, sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters,
einschließlich der erforderlichen Gefäßpunktion und der Fixation, ggf. einschließlich Infiltrationsanästhesie(n)
Messung(en) des zentralen Venendrucks,
soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
Messung(en) des arteriellen Drucks,
soweit nicht in Komplexleistungen enthalten
Injektion von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
Chemische Synoviorthese eines Gelenks
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n),
einschließlich Gefäßpunktion und Kathetereinbringung bzw. -platzierung sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Sitzung
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata,
je Sitzung
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports oder nicht intraoperative Spülung einer liegenden Drainage,
je Sitzung
Auffüllung eines Hautexpanders,
je Sitzung
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung),
ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion,
auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen
(auch eine Körperregion beidseitig), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
Dauer bis zu 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 730 für eine elektrische Stimulationsakupunktur,
je Sitzung
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
Dauer mehr als 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 732 für eine elektrische Stimulationsakupunktur
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z.B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in geringem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 30 Minuten
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z. B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in erheblichem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 40 Minuten
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur,
Dauer bis zu 20 Minuten
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur,
Dauer mehr als 20 Minuten
Behandlung durch Moxibustion,
Dauer bis zu 20 Minuten
Behandlung durch Moxibustion,
Dauer mehr als 20 Minuten
Infusion, subkutan,
einschließlich Punktion des Infusionsortes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 740 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung,
einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 740 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich der Nachbeobachtung (z. B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Infusion, intravenös,
einschließlich Gefäßpunktion Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-) Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, Dauer bis zu 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 743 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 743 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Infusion, intravenös,
einschließlich - Gefäßpunktion Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Erstellung eines Infusionsplans, Dauer je vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion,
je angefangene 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion,
je weitere vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je angefangene 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je weitere vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Infusion, intravenös,
einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Erstellung eines Infusionsplans, Infusionsdauer 120 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion,
je angefangene 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion,
je weitere vollendete 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je angefangene 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je weitere vollendete 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten,
einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich - Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs - Anlage eines (Kompressions-)Verbands
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs Anlage eines (Kompressions-)Verbands
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Infusion, intraarteriell, Infusionsdauer bis einschließlich 30 Minuten,
einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-) Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 762 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 762 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Infusion in das Knochenmark,
einschließlich Knochenmarkpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer,
einschließlich erforderlicher ABO Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband Lokalanästhesie, Dauer mindestens 30 Minuten
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer,
einschließlich erforderlicher ABO Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie, Dauer mindestens 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat),
je Transfusionseinheit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Transfusionseinheit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 für die Bereitstellung von patientenspezifisch ausgewählten Blutkomponenten
(z.B. HLA-, HNA-, HPA-System)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 bei einem Neugeborenen, einschließlich Anlage eines Nabelvenenkatheters
Radioaktive Bestrahlung von Blutkomponenten zur Transfusion
Transfusion von Stammzellkonzentraten
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalen Aortenkatheters,
ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Anlage des Katheters Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
Eigenbluteinspritzung,
einschließlich vorheriger Blutentnahme, ggf. Auf bereitung des Blutes und/oder Zugabe von Medikamenten, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 775 für erhöhten Aufwand bei besonderer technisch-apparativer Aufbereitung
Therapeutischer Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 400 ml Blut,
einschließlich Gefäßpunktion, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma,
einschließlich Identitätssicherung im ABO-System, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 778 für jede weitere Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma,
einschließlich Identitätssicherung im ABO-System
Blutaustauschtransfusion mit Entnahme von mindestens 40 ml Eigenblut pro Kilogramm Körpergewicht,
ggf. einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband Lokalanästhesie
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve,
ggf. einschließlich Konservierung - Gefäßpunktion Blutsperre - Legen sowie Entfernen des Zuganges - fallweise erforderlicher Volumensubstitution - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion,
einschließlich - Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve - Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C - Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion Blutsperre - Legen sowie Entfernen des Zuganges fallweise erforderlicher Volumensubstitution (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
Infiltration gewebehärtender Mittel,
je Sitzung
Einbringen von Medikamententrägern in das Subkutangewebe beziehungsweise eines subkutanen Medikamentenreservoirs,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Lagekontrolle - (Kompressions-)Verband, je Sitzung
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung,
ggf. einschließlich Fixierung
Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung,
ggf. einschließlich Fixierung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene bei einem Kind bis zum vollendetem 8. Lebensjahr
(auch mittels eines liegenden venösen Zugangs), ggf. einschließlich - erforderlicher Venenpunktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
