GOÄNeuKompass
636
16,14 €Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) zur Entlastung von weichteiligen Strukturen,
wie z. B. Sehnenspiegel, Haut-, Unterhautgewebe, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
Die Leistung nach Nummer 636 ist je Körperregion einmal berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) großer Gelenke (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Hüft-, Knie- oder Sprunggelenk), individuell angefertigt,
ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
16,14 €Nächste ZifferSemirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) kleiner Gelenke, individuell angefertigt,
auch unter Einschluss der benachbarten Finger oder Zehen, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
16,14 €