GOÄNeuKompass
617
23,15 €Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen oder Korsetts zur Stabilisierung der Wirbelsäule,
ggf. einschließlich - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk),
Bandage (z.B. nach Gilchrist oder Desault), Orthese oder Schienenverband, auch als Notverband bei Frakturen der Extremitäten, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
19,33 €Nächste ZifferGipsfingerling oder Nasengips bzw. härtender, nicht konfektionierter Finger- oder Nasenverband, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
17,68 €