GOÄNeuKompass
614
13,42 €Anlegen eines konfektionierten Fertigverbands zur Ruhigstellung von großen Gelenken oder der Halswirbelsäule (z. B. Rucksack-, Desault-, Gilchrist-, Schanz- Verband)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Nicht konfektionierter Abduktionsschienenverband an Bein und Becken oder Schulter und Arm, individuell angefertigt und modelliert,
auch mit Stärke oder Gipsfixation, ggf. einschließlich - Verwendung von härtenden Materialien - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
24,64 €Nächste ZifferAnlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen,
Halskrawatte (z. B. nach Schanz), Entlastungsschuh, Bandage, Orthese, Brace oder Schienenverband, auch als Notverband bei Frakturen, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung (z. B. Abduktionskissen) - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
15,72 €