GOÄNeuKompass
611
24,64 €Nicht konfektionierter und nicht härtender, großer Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert,
auch als Notverband bei Frakturen, auch als Abduktionsschienenverband
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Wiederanlage eines nicht konfektionierten und nicht härtenden kleinen Schienenverbands,
ggf. einschließlich Veränderung bzw. Anpassung der Schienen
6,79 €Nächste ZifferWiederanlage eines nicht konfektionierten Abduktionsschienenverbands oder eines großen, nicht konfektionierten und nicht härtenden Schienenverbands mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk),
ggf. einschließlich Veränderung bzw. Anpassung der Schienen
13,12 €