GOÄNeuKompass
600
9,00 €Verband (ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Pflaster, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher),
ggf. einschließlich - Entfernen von altem Verbandsmaterial - Aufbringen von Externa und Wundauflagen
Die Leistung nach Nummer 600 ist neben einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
