GOÄNeuKompass
Ziffer
4949
Zuschlag8,38 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4948 für die Einbringung von Medikamenten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich erneuter rhinomanometrischer Untersuchung
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 4949 ist bis zu viermal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 4949 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 4950, 5015, 5016 oder 5017 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
4950ZuschlagAusschluss
7,16 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4948 für die Einbringung von Medikamenten,
einschließlich erneuter rhinomanometrischer Untersuchung
5015ZuschlagAusschluss
15,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels J, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 32,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
5016ZuschlagAusschluss
25,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels J, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 32,00 EUR bis zu 46,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
5017ZuschlagAusschluss
35,00 €