GOÄNeuKompass
Ziffer
4864
33,34 €Temporärer oder dauerhafter Tränenwegsverschluss durch Implantat und/oder Entfernung und/oder Wechsel eines temporären Verschlusses der ableitenden Tränenwege und/oder Entfernung einer Tränenwegsintubation,
je Auge
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde
- 1.
Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.
