GOÄNeuKompass

Ziffer

4843

38,75

Rechnergestützte Tomographie und/oder sonographische Untersuchung der vorderen und/oder mittleren Augenabschnitte,

ggf. einschließlich Farbkodierung

Abrechnungsbestimmung

Bei mehrfacher Berechnung pro Tag ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde

  1. 1.

    Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.

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