GOÄNeuKompass

Ziffer

4800

10,32

Objektive Refraktionsbestimmung,

z.B. mittels Anwendung eines Refraktometers oder Skiaskops

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4800 ist bei Messung bei spielender Pupille und bei erweiterter Pupille zweimal berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Leistungen der konservativen Augenheilkunde

  1. 1.

    Die diagnostischen Leistungen des Kapitels I umfassen die Leistungserbringung auch für beide Augen, soweit in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Therapeutische Leistungen des Kapitels I sind bei beidseitiger Erbringung je Auge berechnungsfähig.

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