GOÄNeuKompass
4528
Zuschlag15,00 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4502, 4504, 4507, 4509, 4512, 4514, 4516 oder 4519 für bis zu 10 Sitzungen im Kalenderhalbjahr, je Sitzung
Der Zuschlag nach Nummer 4528 ist während eines stationären Aufenthaltes nicht berechnungsfähig.
Zuschlag für (8)
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
Analytische Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten
Systemische Psychotherapie, als Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern und ggf. zusätzlich deren Angehörigen oder als Familientherapie,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
Gesprächspsychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
- 1.
Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.
