GOÄNeuKompass
4518
145,00 €Gesprächspsychotherapie, Einzelbehandlung,
Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4518 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Dauer ist in der Rechnung anzugeben.
Mögliche Zuschläge (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
- 1.
Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.
Systemische Psychotherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
135,00 €Nächste ZifferGesprächspsychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern,
je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten
85,00 €