GOÄNeuKompass

Ziffer

4435

13,82

Lichttherapie,

je Sitzung, Dauer mindestens 40 Minuten (bei 10.000 Lux) oder mindestens zwei Stunden (bei mindestens 2.500 Lux)

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin

  1. 1.

    Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.

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