GOÄNeuKompass

Ziffer

4433

110,72

Schriftlicher, ausführlicher Bericht zur Einleitung oder Fortführung sowie zur Überprüfung der Leistungspflicht einer Psychotherapie,

je vollendete 50 Minuten

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4433 ist je Berichterstellung bis zu dreimal berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin

  1. 1.

    Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.

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