GOÄNeuKompass

Ziffer

4408

12,73

Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische, neuropädiatrische oder psychosomatische Behandlung,

bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ggf. unter mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4408 umfasst die Behandlung im Sinne eines eingehenden zielorientierten ärztlich-therapeutischen Gesprächs. Hierzu gehören die Erörterung zur Erkrankung, die Anleitung zur Verhaltensänderung und die Absprache der weiteren Therapien, jedoch nicht die psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung.

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4408 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4409 berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin

  1. 1.

    Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.

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