GOÄNeuKompass

Ziffer

4404

109,04

Erhebung der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Anamnese,

Dauer mindestens 45 Minuten, ggf. unter Einschaltung einer Bezugs- oder Kontaktperson, bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4404 ist im Krankheitsfall einmal berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin

  1. 1.

    Probatorische Sitzungen können als solche gekennzeichnet werden und sind über die psychotherapeutischen Gebührennummern zu berechnen.

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