GOÄNeuKompass

Ziffer

3800

127,77

Steuerung und Überwachung einer spezifischen kontinuierlichen endokrinologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten endokrinologischen Erkrankung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 3800 ist nur berechnungsfähig, sofern mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zu dieser Erkrankung stattgefunden haben. Die Leistung nach Nummer 3800 ist einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 3800 ist bei alleiniger benigner Struma ohne eine weitere endokrinologische Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 21 ist für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3800 nur einmal zu Beginn der Therapie berechnungsfähig. Danach kann die Leistung nach Nummer 21 für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3800 neben der Leistung nach Nummer 3800 nicht mehr berechnet werden.

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