GOÄNeuKompass
1700
35,74 €Ärztlicher Standby als alleinige anästhesiologische Maßnahme,
einschließlich - Überwachung der Vitalfunktionen (z. B. kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung) - Infusion(en) - Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. auch präoperativ gelegt, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Sauerstoffgabe - Kapnometrie (CO2-Messung), je angefangene 20 Minuten
Ausschlüsse (4)
Transportbegleitung intensivpflichtiger, beatmeter Patienten, innerhalb eines Krankenhauses, pauschaliert,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport
Transportbegleitung intensivpflichtiger, beatmeter Patienten, außerhalb eines Krankenhauses,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport, je angefangene 15 Minuten
Transportbegleitung intensivpflichtiger, nicht beatmeter Patienten, außerhalb eines Krankenhauses,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 15 Minuten, je Transport
Transportbegleitung intensivpflichtiger, nicht beatmeter Patienten, innerhalb eines Krankenhauses, pauschaliert,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anästhesieleistungen
- 1.
Eine gegebenenfalls erforderliche medikamentöse Prämedikation ist Bestandteil der Leistungen des Abschnitts DI. Ein präanästhesiologisches Anamnesegespräch und eine präanästhesiologische Untersuchung können gesondert berechnet werden.
- 2.
Die berechnungsfähige Anästhesieleistung umfasst die Anästhesiepräsenszeit dokumentiert als A-A-Zeit. Die Zeiten für die berechnungsfähige Anästhesieleistung sind verpflichtend auf der Rechnung anzugeben.
- 3.
Die Überwachung der Vitalfunktionen (kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung) und Temperaturmessungen sind Gegenstand aller Anästhesieleistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.
- 4.
Die Leistungen des Abschnitts D I beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Präoxygenierung inklusive Verabreichung der Narkose- und Atemgase (insbesondere Sauerstoffgabe) - Hautdesinfektion - Lokalanästhesien vor Punktion - Legen eines Harnblasenkatheters - erste peripher-venöse Infusion - Verbände - Medikamentengaben (Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidote) - ggf. erforderliche Nachinjektionen - Wärmeapplikation - Anwendung eines Nervenstimulators zur Auffindung von Nerven zur Anlage einer Regionalanästhesie - Kathetereinbringungen zur Regionalanästhesie - Kontrolle der Katheterlage - Entfernung von Kathetern oder Medikamentenpumpen - Überprüfung der Neurologie zur Erfolgskontrolle der Anästhesie - orale/tracheale Absaugung - Dokumentation
- 5.
Wird ein Anästhesist bei einem Eingriff hinzugezogen, der die Sedierung als fakultativen Leistungsschritt inkludiert, so kann der Anästhesist seine Leistungen nach dem Abschnitt D I gegenüber dem Patienten gesondert berechnen.
- 6.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten), oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachte hämorrhagische Diathese kann bei den Leistungen nach den Nummern 1714 oder 1715 für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 57,00 EUR bewertet sind
61,15 €Nächste ZifferAnalgosedierung als alleinige anästhesiologische Maßnahme, ohne Intubation,
einschließlich - Überwachung der Vitalfunktionen (z. B. kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung) - Infusion(en) - Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Sauerstoffgabe - Kapnometrie (CO2-Messung) - Blasenkatheter, Dauer bis zu 30 Minuten
66,18 €