GOÄNeuKompass
1506
Zuschlag23,99 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500 oder 1501 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
Der Zuschlag nach Nummer 1506 ist neben der Leistung nach Nummer 1505, 1524, 1525 oder 1526 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501 oder 1502 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 50,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 50,00 EUR bis zu 78,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 78,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag für (2)
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von - EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase - von Atembewegungen an Thorax und Abdomen von Schnarchgeräuschen der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase - von Atembewegungen an Thorax und Abdomen von Schnarchgeräuschen der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501 oder 1502 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
20,50 €Nächste Ziffer