GOÄNeuKompass

Ziffer

1325

30,00

Sonographisch gestützte Führungshilfe und/oder Lagekontrolle,

z.B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen, je Zielläsion

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1325 ist neben der Nummer 1814 oder 1825 bis zu zweimal berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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