GOÄNeuKompass

Ziffer

1314

Zuschlag19,11

Zuschlag zu der Leistung nach Nummern 1310 oder 1311 für zusätzliche Erstellung und Auswertung dopplerechokardiographischer Daten während und nach der Belastung,

einschließlich Gradienten bei (Sub-)Aortenstenose und/oder nicht-invasive Messung des Pulmonalisdrucks und/oder Quantifizierung einer Mitralklappeninsuffizienz mittels V. contracta

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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