GOÄNeuKompass

Ziffer

13013

Zuschlag16,27

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13012 für die Lasermikrodissektion zur selektiven Anreicherung von mit molekularpathologischen Fragestellungen zu untersuchenden Zell- oder Gewebsstrukturen,

einschließlich Herstellung und mikroskopischer Untersuchung von Kontrollpräparaten vor und nach der Durchführung der Lasermikrodissektion, ggf. nach Standardfärbung

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

N. Zell- und gewebebasierte Leistungen

  1. 1.

    Ein Material im Sinne der Leistungen des Abschnitts N I ist a) ein Organ bzw. Gewebe einheitlicher histologischer Struktur oder b) ein Organ bzw. Gewebe unterschiedlich definierter histologischer Struktur oder c) ein Organ bzw. Gewebeteil oder eine Zellentnahme unterschiedlich definierter Lokalisation.

  2. 2.

    Die Befundmitteilung oder der Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.

  3. 3.

    Die Abrechnung der laboratoriumsdiagnostischen Leistungen (z.B. Zytologie, Tumorgenetik, Zytogenetik, molekulare Zytogenetik) des Kapitels N setzt voraus, dass der abrechnende Arzt bei der Leistungserbringung die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) in der jeweils gültigen Fassung beachtet.

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