GOÄNeuKompass
Ziffer
1278
Zuschlag10,73 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 für die Verwendung eines Spektraldopplers,
je Sitzung
Zuschlag für (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Vorherige Ziffer
1277
Sonographische Untersuchung der arteriellen Gefäße einer Extremität mittels CW-Doppler-Verfahren,
je Extremität
24,87 €Nächste ZifferZuschlag1279
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 für die Verwendung eines Spektraldopplers bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
13,36 €