GOÄNeuKompass
1266
Zuschlag20,75 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 bei Untersuchung nach arteriellen Provokationstests/Belastung
(z.B. Lagerungsmanöver, Kompressionstest, definierte physikalische Belastung)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für die Quantifizierung von Stenosen oder Verschlüssen der Extremitätenarterien bei vaskulärer Claudicatio intermittens, ischaemischen Ruheschmerzen und/oder Ulzerationen,
einschließlich Bestimmung der systolischen Maximalgeschwindigkeit (prä-, intra- und poststenotisch), je Extremität
21,10 €Nächste Ziffer