GOÄNeuKompass
1241
28,69 €Sonographische Untersuchung kleiner Gefäße im Auge und/oder Periorbitalbereich (periorbital, temporal, frontal, orbital und/oder retrobulbär) mittels B- Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren,
ggf. einschließlich PW- und/oder CW-Doppler
Die Leistung nach Nummer 1241 ist je Seite (Auge bzw. Periorbitalbereich) und Sitzung einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1241 ist neben der Leistung nach Nummer 1242 oder 1244 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (2)
Sonographische Untersuchung der Aa. carotides, der Periorbitalarterien, der Aa. subclaviae und der Aa. vertebrales mittels CW-Doppler-Verfahren,
ggf. einschließlich Kompressionstest der Periorbitalarterien, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1243 für eine Untersuchung der Periorbitalarterien beidseits mittels CW-Doppler,
einschließlich Kompressionstest, je Sitzung
Mögliche Zuschläge (3)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1203, 1216, 1221, 1241, 1243, 1249, 1255, 1261, 1263, 1264, 1270, 1298, 1300, 1301, 1327 oder 1331 für Spektralanalyse (Fast Fourier Transformation) und/oder quantitative Berechnungen (z. B. Pourcelot-Index),
einschließlich Bilddokumentation, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1229, 1230, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren,
einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1235, 1236, 1237 oder 1238 für zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler beziehungsweise Powerdoppler bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität
18,16 €Nächste ZifferSonographische Untersuchung der Aa. carotides, der Periorbitalarterien, der Aa. subclaviae und der Aa. vertebrales mittels CW-Doppler-Verfahren,
ggf. einschließlich Kompressionstest der Periorbitalarterien, je Sitzung
66,26 €