GOÄNeuKompass

Ziffer

1237

36,62

Sonographische Untersuchung eines Ellbogen- oder Sprung- oder Handgelenks oder der Tarsalgelenke als Funktionseinheit, mittels B-Mode-(2D-real-time- )Verfahren,

ggf. einschließlich Untersuchung der Muskeln, Weichteile, Sehnen oder Schleimbeutel der jeweiligen Gelenkumgebung

Mögliche Zuschläge (5)

1239Zuschlag
15,09 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1235, 1236, 1237 oder 1238 für zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler beziehungsweise Powerdoppler,

einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität

1240Zuschlag
18,16 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1235, 1236, 1237 oder 1238 für zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler beziehungsweise Powerdoppler bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität

1312Zuschlag
23,70 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1229, 1230, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren,

einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung

1313Zuschlag
28,38 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung

1326Zuschlag
29,34 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1216, 1220, 1226, 1230, 1235, 1237, 1243, 1249, 1255, 1264, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1317 oder 1325 für 3D/4D-Sonographieverfahren

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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